Kooperation: Gemeinde will sich gemeinsamem Gutachterausschuss des Enzkreises anschließen

Neuenbürg. 25 von 28 Kommunen des Enzkreises wollen einen gemeinsamen Gutachterausschuss bilden. Einstimmig verabschiedete der Neuenbürger Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung den Beschluss zu dieser interkommunalen Zusammenarbeit.

Derzeit gebe es bundesweit etwa 1200 Gutachterausschüsse, davon alleine 900 in Baden-Württemberg, heißt es in der Sitzungsvorlage. Diese große Zahl kommt aufgrund der kommunalen Zuständigkeit, denn nach der Gutachterausschussverordnung für Baden-Württemberg ist die Bildung der Ausschüsse Aufgabe der Gemeinden. Insbesondere Gutachterausschüsse mit einem kleinen Zuständigkeitsbereich könnten dabei die gesetzlichen Aufgaben nicht vollständig und vor allem nicht in der erforderlichen Qualität erfüllen, da die Zahl der Kauffälle zu gering sei und damit keine ausreichende Basis für die Wertermittlung vorliege.

Durch eine Änderung der Gutachterausschussverordnung im Jahr 2017 können nun innerhalb eines Landkreises benachbarte Gemeinden die Aufgaben an einen gemeinsamen Ausschuss übertragen. Damit soll gewährleistet werden, dass die für eine statistische Auswertbarkeit notwendige Zahl von 1000 Kauffällen pro Jahr erreicht werde.

Zwölf Stellen für Fachpersonal erforderlich

Im Enzkreis fallen laut Vorlage etwa 3300 Kauffälle pro Jahr an, keine Kommune erreiche die Zahl 1000. Mit Ausnahme von Kämpfelbach, Knittlingen und Wiernsheim hätten sich die restlichen Kommunen bereit erklärt, einen gemeinsamen Gutachterausschuss zu bilden und diese Aufgabe einem Zweckverband zu übertragen, der dann in Mühlacker angesiedelt werden soll.

Für eine ordentliche Aufgabenerfüllung für einen Verband in der Größenordnung von 25 Gemeinden mit 117 807 Einwohnern und etwa 2939 Kauffällen und 170 Wertgutachten seien nach den Berechnungen auf Grundlage der heutigen Rechtslage und derzeit bekannten Daten bis zu zwölf Stellen für Fachpersonal erforderlich. Dazu kommt noch eine Geschäftsstelle mit entsprechender Ausstattung.

Für die Stadt Neuenbürg ergeben sich geschätzte Kosten von rund 37 000 Euro pro Jahr, der als Abmangel an den Zweckverband gezahlt werden müsste. Der Gemeinderat forderte die Verwaltung auf zu prüfen, ob man das laut Satzung vorhandene Vorschlagsrecht für die Gutachter ausüben könne.