In häuslicher Quarantäne befinden sich derzeit viele. (Symbolfoto) Foto: Pixabay

Betroffenen sollen sich an Angehörige wenden. In Ausnahmefällen greift Ordnungsamt ein.

Straubenhardt - Der Coronavirus hat schon für viel Gesprächsstoff gesorgt. Bemerkbar macht sich das Thema besonders wenn Veranstaltungen aufgrund eines zu hohen Risikos einer Ansteckungsgefahr abgesagt werden müssen.

Doch was tritt für Betroffene im Fall einer häuslichen Quarantäne ein und wer ist dann für die Versorgung dieser Menschen zuständig?

In erster Linie an Angehörige wenden

"Betroffene Personen wenden sich in erster Linie an ihre Angehörigen, in Ausnahmefällen, sollte dies notwendig sein, wird hier das Ordnungsamt eingreifen und helfen", schreibt Bürgermeister Helge Viehweg in einer E-Mail an unsere Zeitung.

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Er fügt hinzu: "Wir halten uns an die Vorgaben des Robert-Koch-Instituts und an die des Gesundheitsamts. Auf unserer Homepage haben wir die nötigen Informationen abgebildet. Außerdem haben wir bereits einen Verwaltungsstab gebildet und bewerten die Situation im Einzelfall."

Sofern sich eine Person in häuslicher Isolation befindet, erhalte die Gemeinde keine Information. Wenn für eine Person nach dem Infektionsschutzgesetz eine Quarantäne angeordnet ist, so erfolgt dann eine Benachrichtigung über die Ortspolizeibehörde, erklärt der Bürgermeister weiter.

Bürgermeister Viehweg fügt aber hinzu: "Derzeit ist uns ein solcher Fall nicht bekannt."

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