Feuerwehr: Die Satzung wird geändert

Straßberg. Die Feuer Straßberg hat ihre Satzung geändert; der Gemeinderat hat dieser zugestimmt. Eine Satzungsänderung war nötig, weil die Wehr wünscht, dass Jugendliche erst mit Vollendung des 18. Lebensjahres in die Einsatzabteilung wechseln dürfen. Bisher war dies schon 17-Jährigen gewährt, sie durften jedoch nicht an Einsätzen teilnehmen.

Da neben dieser Änderung einige redaktionelle Ergänzungen nötig wurden, schlug die Verwaltung vor, die Feuerwehrsatzung komplett neu zu fassen. Die dafür erforderliche Anhörung des Feuerwehrausschusses, laut Paragraph zehn des Feuerwehrgesetzes notwendig, erfolgte am 25. März. In Folge arbeitete Patrick Rieber mit Bürgermeister Zeiser die neue Satzung mit 18 Paragraphen aus.

Die Satzungsänderung war Anlass, die Entschädigung der Feuerwehrleute neu zu berechnen.

Der Gemeinderat orientierte sich dabei an einem Vorschlag des Städte- und Gemeindetages sowie des Feuerwehrverbandes Baden-Württemberg aus dem Jahr 2017. Dieser sieht eine Erhöhung der Stundenentschädigung zum 1. Januar 2019 auf zwölf Euro vor. Für den Straßberger Haushalt bringt dies jährliche Mehrkosten von rund 640 Euro.