Förderantrag: Spät – aber nicht zu spät

Straßberg. Mit einem Kompromiss nach Paragraph 6 seines Förderprogramms zur Durchführung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an privaten Gebäuden, in begründeten Fällen Ausnahmen zu machen, hat der Gemeinderat über einen Zuschuss entschieden. Den Förderantrag dafür hatte Klaus Sessler gestellt, allerdings erst nach dem Abbruch des Gebäudes Hirtengasse 12. Üblicherweise muss der Förderantrag vor den eigentlichen Arbeiten vorliegen. Entsprechend schwer tat sich das Gremium mit seiner Entscheidung, und auch Bürgermeister Markus Zeiser sprach von einer schwierigen Situation.

Einig waren sich die Räte in ihrer Erleichterung, dass die Gefährdung durch das alte Gebäude beseitigt sei. Auf Vorschlag von Karl-Peter Weinhart entschieden sie bei einer Gegenstimme, Sessler einen Zuschuss von 5000 Euro zu gewähren.