Notar Daniel Jockisch (links) erhält vom Straßbergs VdK-Vorsitzenden Manfred Bopp ein Präsent. Foto: Born Foto: Schwarzwälder Bote

VdK: Notar informiert im Gemeindehaus

Straßberg (wb). "Erben, vererben – was muss ich tun, wenn eine mir nahe stehende Person gestorben ist?": Darüber hat Notar Daniel Jockisch aus Albstadt im voll besetzten Saal des Gemeindehauses St. Verena auf Einladung des VdK-Ortsverbands referiert.

Der Jurist erläuterte die Schritte, die Hinterbliebene im Todesfall erledigen müssen, etwa Behördengänge und das Kündigen von Verträgen des Verstorbenen – nicht alle erlöschen automatisch mit dem Tod –, Bankangelegenheiten und die Erbsituation. Die Testamentsarten erklärte Jockisch detailliert: Dazu gehörten das privatschriftliche Testament, das notarielle Testament oder das gemeinschaftliche Testament mit der Sonderform des Berliner Testaments. Erbfolge und Enterben waren weitere Punkte, ebenso wie der Pflichterbteilgrad, der gesetzliche Erbteil, die Ablehnung der Erbschaft und die Erbaufteilung bei Wiederverheiratung des Erblassers gegenüber den Kindern aus erster Ehe. Wozu wird ein Erbschein benötigt? Was sind die Aufgaben eines Nachlassverwalters? Auch das erläuterte der Jurist, ehe er zahlreiche Fragen beantwortete und Straßbergs VdK-Vorsitzender Manfred Bopp ihm mit einem Präsentkorb dankte.