Karfreitag gedenken die Christen dem Leiden Christi am Kreuz. Foto: picture alliance / dpa/Arno Burgi

Karfreitag gilt als stiller Feiertag – das bedeutet, dass viele Aktivitäten an diesem Tag eingeschränkt sind. Wir geben den Überblick.

Karfreitag ist in christlich geprägten Ländern ein hoher Feiertag, an dem viele Menschen frei haben. Die freie Zeit kann allerdings nicht vollkommen frei genutzt werden. An Karfreitag gelten folgende Verbote:

· Verbot von Unterhaltungsveranstaltungen, weil es sich um einen stillen Feiertag handelt. Alle öffentlichen Tanzunterhaltungen sind von Gründonnerstag 18 Uhr bis Karsamstag 20 Uhr generell verboten.

· Verbot von „öffentlich bemerkbaren Arbeiten, die geeignet sind, die Ruhe des Tages zu beeinträchtigen“.

· Verbot aller Tätigkeiten, „ in der Nähe von Kirchen und anderen dem Gottesdienst dienenden Gebäuden . . ., die geeignet sind, den Gottesdienst zu stören“.

· Verbot aller „öffentlicher Veranstaltungen in Räumen mit Schankbetrieb, die über den Schank- und Speisebetrieb hinausgehen“

· Verbot „sonstiger öffentlicher Veranstaltungen, soweit sie nicht der Würdigung des Feiertages oder einem höheren Interesse der Kunst, Wissenschaft oder Volksbildung dienen“

· Verbot aller „öffentlichen Sportveranstaltungen am Karfreitag während des ganzen Tages, am Totengedenktag bis 13 Uhr.

· Am Karfreitag bleiben die Geschäfte, auch Wettbüros zu. Es dürfen keine Wochenmärkte, gewerbliche Ausstellungen, Briefmarkentauschbörsen, Zirkusaufführungen oder Volksfeste stattfinden. Das gilt ebenfalls für Sportveranstaltungen – wie etwa das Freitagsspiel der Bundesliga, das in den vergangenen Jahren am Samstag nachgeholt wurde. Filme dürfen nur gezeigt werden, wenn sie vom Kultusministerium als geeignet anerkannt sind.