Auf das Gewerbe in Gechingen kommen ab Januar höhere Abgaben zu. Foto: Gemeinde Gechingen/sa

Mit einer Erhöhung der Hebesätze bei Grund- und Gewerbesteuer wird auf das prognostizierte Minus im Haushaltsentwurf 2023 und den vorausgesagten deutlichen Anstieg der Kreisumlage reagiert.

Das Minus von rund 400 000 Euro im Ergebnishaushalt des in der jüngsten Sitzung gebilligten Haushaltsentwurf für 2023, der wahrscheinliche Kreditbedarf im kommenden Jahr und das Damoklesschwert der kräftig steigenden Kreisumlage gebieten es, „die Erträge und Einzahlungen zu erhöhen“, heißt es in der Sitzungsvorlage. Deshalb wurde die seit 2022 geltende Hebesatz-Satzung für Grundsteuer und Gewerbesteuer wie vom vorberatenden Verwaltungsausschuss (VA) empfohlen neu gefasst und die Hebesätze für die Grundsteuer A von 300 auf 370 Prozent, die Grundsteuer B von 320 auf 390 Prozent und die Gewerbesteuer von 340 auf 345 Prozent erhöht. Die neuen Sätze gelten ab 1. Januar 2024. Die Erhöhung der beiden Grundsteuer-Hebesätze lehnte Claus Schaible (FW) ab. Schaible und Konstantin Böttinger (BU) stimmten gegen die Erhöhung bei der Gewerbesteuer und versagten auch der Satzung die Zustimmung.