Auf das Gewerbe in Gechingen kommen ab Januar höhere Abgaben zu. Foto: Gemeinde Gechingen/sa

Mit einer Erhöhung der Hebesätze bei Grund- und Gewerbesteuer wird auf das prognostizierte Minus im Haushaltsentwurf 2023 und den vorausgesagten deutlichen Anstieg der Kreisumlage reagiert.

Das Minus von rund 400 000 Euro im Ergebnishaushalt des in der jüngsten Sitzung gebilligten Haushaltsentwurf für 2023, der wahrscheinliche Kreditbedarf im kommenden Jahr und das Damoklesschwert der kräftig steigenden Kreisumlage gebieten es, „die Erträge und Einzahlungen zu erhöhen“, heißt es in der Sitzungsvorlage. Deshalb wurde die seit 2022 geltende Hebesatz-Satzung für Grundsteuer und Gewerbesteuer wie vom vorberatenden Verwaltungsausschuss (VA) empfohlen neu gefasst und die Hebesätze für die Grundsteuer A von 300 auf 370 Prozent, die Grundsteuer B von 320 auf 390 Prozent und die Gewerbesteuer von 340 auf 345 Prozent erhöht. Die neuen Sätze gelten ab 1. Januar 2024. Die Erhöhung der beiden Grundsteuer-Hebesätze lehnte Claus Schaible (FW) ab. Schaible und Konstantin Böttinger (BU) stimmten gegen die Erhöhung bei der Gewerbesteuer und versagten auch der Satzung die Zustimmung.

 

Bei der Kreisumlage werden schon 40er-Zahlen gehandelt

Bei einer Dienstbesprechung der Bürgermeister mit dem Landrat war die Erhöhung der Kreisumlage fürs kommende Jahr schon Thema, sagte Bürgermeister Jens Häußler. Aktuell liege der Satz bei 32,4 Prozent, „es werden derzeit auch schon 40er-Zahlen gehandelt.“

„Es ist bestimmt 30 Jahre her, dass wir die Gewerbesteuer erhöht haben“, sagte Schaible, „ich würde jetzt keine negativen Signale senden“. Er war der Meinung, dass Gechingen den gleichen Hebesatz hat wie die Stadt Bietigheim-Bissingen, in der der größte Gewerbesteuerzahler Gechingens seinen Sitz hat und dort jedoch eine wesentlich bessere Infrastruktur. Simon Klass (BU) berichtigte dies: In Bietigheim-Bissingen liege der Gewerbesteuer-Hebesatz aktuell bei 375 Prozent.

Nichtsdestotrotz tat sich Schaible „vom Grundsatz her schwer“, jetzt auf das negative Haushaltsergebnis mit Erhöhungen zu reagieren. „Wir sollten stattdessen haushalten, auf die Ausgabenseite schauen, da machen die Beträge auf der Einnahmeseite nicht viel aus.“ Das legt die Prognose der Verwaltung in der Vorlage zu den Mehreinnahmen durch die erhöhten Hebesatze nahe: Bei der Grundsteuer A sind es circa 3000 Euro, bei der Grundsteuer B etwa 105 000 Euro und bei der Gewerbesteuer vielleicht 16 000 Euro.

Hinweis auf Grundsteuer C

Mit den moderaten Erhöhungen könne er mitgehen, sagte Klaus Böttinger (FW) und fragte in Richtung Rathauschef und Kollegen: „Habt ihr euch im VA auch Gedanken gemacht über die Grundsteuer C?“ Es gebe in Gechingen einige Grundstücke, wo durch die Grundsteuerreform die Einheitswerte gewaltig steigen dürften, „dessen sollten wir uns bewusst sein.“ Wenn die Bürger mehr belastet werden, müsse auch das Gewerbe seinen Teil beitragen, sagte Simon Klass (BU), denn „unsere Sätze liegen unterhalb des Kreis-Durchschnitts. Wir sind jedoch im Ballungsraum Stuttgart und das ist deutlich attraktiver als Oberreichenbach oder Enzklösterle.“ Klass habe recht damit, dass auch das Gewerbe etwas beitragen müsse, sagte Annette Klink-Stürner: „Wir haben hohe Ausgaben und haben im Lauf des Jahres schon darüber gesprochen, wie wir die Einnahmen erhöhen können.“