Viele Ämter: Oliver Puetz ist nun erster und zweiter Vorsitzender, Kassenwart sowie Schriftführer des Gesangvereins Bierlingen. Foto: Scharnowski Foto: Schwarzwälder Bote

Hauptversammlung: Vier Ämter fallen auf den Vorsitzenden des Bierlinger Männergesangvereins

Starzac h-Bierlingen (ms). Der Männergesangverein "Frohsinn", sollte eigentlich "Trübsinn" heißen. Denn von 81 Mitgliedern waren bei der vergangenen Hauptversammlung nur acht anwesend. Bereits im vergangenen Jahr hat sich das Aus für den Verein stark angekündigt: Nach einem gemeinsamen Gespräch mit dem GV Trillfingen, wurde eine gemeinsames Zusammenarbeiten geplant, immerhin waren fünf Trillfinger anwesend.

Der Vorsitzende Oliver Puetz erklärte, dass rechtzeitig eingeladen wurde und die Mitgliederversammlung beschlussfähig ist. Er erklärte, dass zur Zeit 81 Mitglieder im Verein sind, dabei gab es zwei Austritte und einen Todesfall. Es wurde das Kassenbuch vorgelegt, das korrekt ist, was von Richard Metz und Walter Schmid bestätigt wurde. Eine Entlastung des Vorstandes und der Kasse war schwierig, weil Oliver Puetz der Vertretungsberechtigte des ersten Vorsitzenden ist.  

Bei den anschließenden Wahlen hielten sich alle zurück, das heißt Puetz ist jetzt erster und zweiter Vorsitzender, Kassenwart sowie Schriftführer, kurz gesagt "Mädchen für Alles" im Verein.

Bürgermeister Thomas Noé, der die Wahlen leitete und entlastete, war "not amused" über das Verhalten der Mitglieder. Ganz klar war seine Ansage: "Dies ist die letzte Mitgliederversammlung des Vereins, wenn es bis 2021 keine deutlich erkennbaren Verbesserungen gibt."  Er ist der Ansicht, dass es am besten wäre, 2020 den "Koma-Patienten" aufzulösen.

  Puetz wies darauf hin, das s dieses nicht so einfach ist, da es Grundlagen vom Landesverband geben würde. Eine Satzungsänderung war nicht notwendig, da es nach Ansicht der Anwesenden sowieso keinen Verein mehr gibt.

Neu ist nun, dass es keine Ehrungen mehr gibt, der letzte Gruß bei Beerdigungen bleibt, sollten Bierlinger Gastsänger in Trillfingen mit singen, würde ein Pauschalbetrag bezahlt.

Wichtig war es für Puetz, dass wenn der Verein jetzt aufgelöst werden sollte, ihm die Möglichkeit gegeben wird, einen Rechtsanwalt einzuschalten ohne eine Vereinsversammlung einzuberufen, dem wurde zugestimmt, wenn der Betrag 500 Euro nicht übersteigt.