Die Kläranlage in Peterzell war Thema in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats. Foto: Ginter Foto: Schwarzwälder Bote

Sanierung: Zustand beschäftigt Gemeinderäte / Betriebs-Erlaubnis soll eingereicht werden

Mit dem Zustand der städtischen Kläranlage befasste sich der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung.

St. Georgen. Auch eine Kläranlage wird mit der Zeit älter. Sanierungen und technische Erneuerungen stehen hin und wieder an. Zustand, betriebliche Abläufe und Leistungsfähigkeit müssen ebenfalls turnusmäßig neu bewertet werden, damit die zum Jahresende auslaufende wasserrechtliche Erlaubnis des Landratsamts zum Betrieb der Anlage wieder erteilt werden kann.

Die Arbeiten zu diesem Antrag wurden von der Süddeutschen Abwasserreinigungs-Ingenieure GmbH, kurz SAG, durchgeführt und dem Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung von Friedrich Molitor, Mitarbeiter der SAG, vorgestellt.

Zur Erteilung dieser Erlaubnis ist es zudem zwingend erforderlich, eine Machbarkeits-Studie über die Spurenstoff-Elimination der Kläranlage vorzulegen. Bei dieser sogenannten vierten Reinigungsstufe können etwa Medikamentenreste oder auch hormonaktive Substanzen weitergehend aus dem Abwasser entfernt werden.

Den Gemeinderäten wurden mehrere alternative Verfahren vorgestellt. Wie Friedrich Molitor erläuterte, ist allerdings die bauliche Umsetzung dieser Stufe derzeit noch nicht zwingend vorgeschrieben. Bei der Anlage in Peterzell gäbe es zudem zeitnah dringlichere Maßnahmen durchzuführen als diese weitergehende Reinigungsstufe.

Die SAG-Mitarbeiter werteten zunächst die Betriebstagebücher aus, um die aktuelle Belastung der Anlage zu ermitteln. Anschließend wurde die Leistungsfähigkeit errechnet. Schließlich wurde der Sanierungsbedarf für die seit 1977 laufende Anlage detailliert festgestellt und in der Untersuchung einzeln aufgeführt. Auch in der Vergangenheit wurden zwischenzeitlich Sanierungen und technische Aufrüstungen durchgeführt.

Bei den jetzt ermittelten Sanierungsmaßnahmen wurde zwischen kurz-, mittel- und langfristigen Vorhaben unterschieden. Die kurzfristigen Maßnahmen, die sich über einen Zeitraum von drei Jahren erstrecken, erfordern laut den vorliegenden Untersuchungen Investitionen in Höhe von rund 7,6 Millionen Euro. Notwendig sind diverse Betonsanierungen und technische Erneuerungen verschiedenster Art.

Alles in allem gehe die Stadt, so Bürgermeister Michael Rieger, mit der Einreichung der wasserrechtlichen Erlaubnis erhebliche finanzielle Verpflichtungen für die kommenden 15 Jahre ein.

Die vorgesehenen Maßnahmen müssten im Genehmigungszeitraum auch ungesetzt werden, um die Erlaubnis zum Betrieb der Anlage zu erhalten. Die jeweiligen Kosten seien dann in den folgenden Haushaltsjahren vom Gemeinderat zu bewilligen.

Dirk Schmider (Grüne Liste) stellte die Frage nach Fördermitteln. Die sei abhängig von der jeweiligen Maßnahme, so Friedrich Molitor. Es gäbe etwa für den Bau einer vierten Reinigungsstufe zusätzlich zu den herkömmlichen Mitteln weitere 20 Prozent Förderung dazu.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Einreichung der wasserrechtlichen Erlaubnis.