Vergeblich warten die St. Georgener auf die Installation einer Ampel an der Schorenkreuzung. Foto: Klossek

Obwohl Sachlage geklärt ist, wartet die Stadt vergeblich auf eine Ampelanlage. Mit Video und Kommentar

St. Georgen-Peterzell - Seit Langem ist geplant, an der Schorenkreuzung eine Ampel zu installieren. Doch Jahr für Jahr verzögert sich der Baustart. Der Stadt sind die Hände gebunden – und das Landratsamt verweist derweil auf volle Auftragsbücher.

Tausende Fahrzeuge befahren täglich die Bundesstraße, die durch St. Georgen führt. An mehreren Kreuzungspunkten der Bergstadt gehen Straßen des Landes oder der Kommune von der B 33 ab, an zweien – der Abzweigung zur Bahnhofstraße und der Buchenberger Straße – regeln bereits Ampeln den Verkehr. Doch an der "Schorenkreuzung" wartet man indes vergeblich auf eine Lösung – und das seit Jahren.

Erste Versuche schon 2009

Spricht man im Rathaus die Anfänge der Debatte um die Ampelanlage an, muss Bürgermeister Michael Rieger weit zurückdenken. "Das kam von der Stadt im Jahr 2009, als ich gerade erst kurz zuvor Bürgermeister wurde", erzählt das Stadtoberhaupt.

Schon damals sei er darauf aufmerksam gemacht worden, dass sich die Verkehrssituation an der Stelle, an der die Landesstraße 177 in Richtung Königsfeld und die Groppertalstraße in Richtung Stockburg die B 33 kreuzen, schwierig gestaltet. "Ich habe gewusst, dass Verkehrsangelegenheiten eine entsprechende Vorlaufzeit brauchen und mich deshalb gleich dem Thema angenommen", sagt Rieger. Entsprechend habe man sich früh um eine Lösung bemüht.

Diese ist knapp zehn Jahre später noch nicht in Sicht. Zuletzt war die Ampel im Gemeinderat vor der Sommerpause Thema. Das Problem: Die Stadt brachte zwar den Stein ins Rollen, seither sind der Verwaltung allerdings die Hände gebunden. Denn die Installation einer Ampel an dieser Stelle liegt im Aufgabenbereich des Landratsamts Schwarzwald-Baar.

Rückblickend ist zwar bereits vieles entschieden und geprüft worden, konkret passiert ist allerdings nahezu nichts. Auf Nachfrage erklärt Kristina Diffring, Referentin des Landrats: "Der Knotenpunkt sollte auf Wunsch des Regierungspräsidiums Freiburg und der örtlichen Verwaltung mit einer Lichtsignalanlage ausgestattet werden, um die Verkehrsqualität zu verbessern."

Eine 2013 durchgeführte Untersuchung der Kreuzung durch ein in Ulm ansässiges Unternehmen bestätigte, dass eine Ampelinstallation von Vorteil sei. Aufgrund der Nähe des Bahnübergangs habe man die Verkehrsregelung durch einen Kreisverkehr ausgeschlossen, wie die Behörde weiter erklärt – zu hoch wäre die Gefahr, dass durch einen Rückstau am Kreisel Autos auf den Bahngleisen stehen bleiben.

Zudem müssten für einen Kreisverkehr besondere Rahmenbedingungen gegeben sein, beispielsweise, dass es sich um einen Unfallschwerpunkt handelt. Eine Nachfrage beim Polizeipräsidium Tuttlingen zeigt, dass die Schorenkreuzung nicht als solcher gilt. Laut Unfallstatistik, die bis auf Kleinstunfälle alle Vorfälle erfasst, haben sich dort seit 2015 zehn Unfälle ereignet, fünf davon beim Kreuzen oder Einbiegen in die Bundesstraße. "Das sind vergleichsweise sehr wenige", betont Pressesprecher Dieter Popp. 2014 und 2016 wurde beispielsweise kein einziger Unfall in der Statistik verzeichnet.

Vollsignalisierung zu teuer

Da nichts für eine Kreisverkehr-Lösung spricht, gibt es im Hinblick auf eine Ampelreglung zwei Möglichkeiten: eine Vollsignalisierung oder eine Teilsignalisierung. "Bei einer Vollsignalisierung des Knotenpunktes würde nach Rücksprache mit der Bahn eine sehr kostenintensive Bahnübergangssteuerungsanlage zur Anwendung kommen", erklärt das Landratsamt. Eine ebensolche Anlage stimme den Bahn- und Fahrzeugverkehr aufeinander ab und unterliege "höchsten Sicherheitsbestimmungen".

Um die teure Variante zu umgehen, habe man sich schließlich für eine Pförtnerampel entschieden. Das heißt, dass nur auf der Bundesstraße in beide Fahrtrichtungen eine Teilsignalisierung errichtet wird. Zusätzlich ermöglicht die an der Landesstraße L177 aus Richtung Königsfeld kommend aufgeweitete Abbiegespur, dass sich Fahrzeuge nebeneinander einordnen können.

Verwaltung wird vertröstet

All das ist bereits entschieden – in der Bergstadt beobachtet man nun also seit Jahren, ob sich an der Kreuzung endlich etwas tut. Wie Rieger erklärt, habe er bereits für vergangenes Jahr eine Bauzusage erhalten. "Damals war vorgesehen, dass die Oberfläche der Bundesstraße von der Einmündung Peterzell bis zum Schoren neu gemacht werden soll", so der Bürgermeister. "Dann wollte man das in einem Abwasch machen."

Doch warum steht knapp zehn Jahre, nachdem die Thematik erstmals vorgebracht wurde, noch keine Ampel in Peterzell? Die Behörde verweist auf volle Auftragsbücher. "Durch die derzeitige überhitzte konjunkturelle Lage im Bausektor gestaltet es sich schwierig, eine ausführende Fachfirma zu finden." Die Ausschreibung der Tiefbauarbeiten habe bereits stattgefunden, man stehe aber immer noch in Verhandlungen. "Die Arbeiten für die eigentliche Signalisierungstechnik sind ausgeschrieben und vergeben", so die Bilanz des Landratsamts zur derzeitigen Sachlage.

Dass die Ampel noch in diesem Jahr installiert werden kann, wird damit immer unwahrscheinlicher. Für die St. Georgener heißt es also weiterhin: Geduld haben.

Info: Zuständigkeit

Im Zuge der Verwaltungsstrukturreform im Jahr 2005 wurden die Straßenbauämter an die Landkreise angegliedert. Diese sind für die Unterhaltung sämtlicher Lichtsignalanlagen auf Bundes-, Landes- und Kreisstraßen im Kreisgebiet zuständig. Im Schwarzwald-Baar-Kreis gibt es derzeit 46 Ampelanlagen, die in der Regel zweimal im Jahr durch Fachfirmen gewartet werden.

Darüber hinaus ist der Landkreis auch für den Neubau von Anlagen, wie im Falle der Schorenkreuzung, zuständig. Ob eine Ampel gebaut wird oder nicht, liegt zunächst ebenfalls in der Entscheidung der Landratsämter. Grundlage hierfür sind Zählungen, bei denen der Verkehrsstrom ermittelt wird. Bei einem Neubau werden betroffene Behörden miteinbezogen. Das Straßenbauamt übernimmt die Vergabe, Überwachung und Abrechnung der notwendigen baulichen und technischen Arbeiten.

Hierbei spielen indes auch die Kosten eine Rolle: Wenn eine Installation weniger als 50 000 Euro kostet, trägt der Landkreis die Kosten, bei mehr als 50.000 Euro wird der sogenannte Straßenbaulastträger, also Bund oder Land, zur Kasse gebeten.

Kommentar: Fadenscheinig

Von Nadine Klossek

Die Problematik an der Schorenkreuzung ist ein gutes Beispiel dafür, wie langsam die Mühlen der Bürokratie manchmal mahlen. Wer schon einmal während der Stoßzeiten von der B 33 nach Königsfeld abbiegen wollte, während ein schier endloser Strom an Fahrzeugen vorbeizog, weiß, wie notwendig an dieser Stelle eine Ampelregelung ist. Dass das Landratsamt nun die vollen Auftragsbücher als Grund für die Verzögerung nennt, ist fadenscheinig. Zu lange liegt der Fall hierfür bereits in der Schublade eines Sachbearbeiters. In direkter Nachbarschaft zeigt sich indes, dass es auch anders geht – effektiver. Beim ehemaligen Grässlin-Areal etwa fackelten Gemeinderat und Verwaltung nicht lange. Schnell wurden die Weichen gestellt, die für einen Umzug der Firma Wahl nötig waren. An dieser Arbeitsweise könnte sich das Landratsamt ein Beispiel nehmen.