Stadt weist auf Regeln für Hundehalter hin

St. Georgen. Weil es immer wieder Beschwerden gibt, informiert die Stadtverwaltung über die geltenden Regeln für Hundehalter.

Für Hunde gilt eine Leinenpflicht auf allen öffentlichen Straßen und Gehwegen innerhalb bebauter Ortsteile sowie in Grün- und Erholungsanlagen. Diese Regelung dient der Sicherheit von Passanten gleichermaßen wie dem Schutz des Straßenverkehrs und damit auch des Hundes vor Unfällen mit Tieren.

Auf Gehwegen, in Fußgängerzonen, in Grünbeeten an der Straße, in Parkanlagen und sogar auf Kinderspielplätzen müssen "Häufchen" oftmals vom städtischen Bauhof entfernt werden. Dies ist nicht nur unansehnlich und ärgerlich, es kann auch insbesondere für Kinder bei Kontakt gesundheitsschädlich sein,

Erfolgt eine Verunreinigung mit Hundekot, muss diese sofort entfernt werden. Hundekot darf nur über den Restmüll, nicht über den Bioabfall beseitigt werden. Die Verunreinigung mit Hundekot und Missachtung der Leinenpflicht ist in jedem Fall eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Verwarnungsgeld oder einer Geldbuße geahndet werden kann.

Die Stadtverwaltung appellieren an alle Hundebesitzer, den Hundekot zu entfernen und auch die kostenlosen Hundekot-Beutel zu nutzen, die in der Stadt und in den Ortsteilen an den bekannten Wegen zu finden sind. Eine Übersicht aller Hundestationen wird dem Versand der nächsten Steuermarke beigelegt.