Am 14. März ist in Baden-Württemberg Landtagswahl. Foto: © Zerbor – stock.adobe.com Foto: Schwarzwälder Bote

Landtagswahl: Stadtverwaltung weist auf entsprechende Fristen hin

Die Landtagswahl in Baden-Württemberg findet am Sonntag, 14. März, statt. Die Stadtverwaltung St. Georgen bittet die wahlberechtigten Bürger folgende Hinweise zu beachten.

St. Georgen. Die Wahlbenachrichtigungen werden bis spätestens 21. Februar unmittelbar vom regionalen Rechenzentrum über die Deutsche Post AG an die Wahlberechtigten übersandt. Für die Stimmabgabe sind zehn allgemeine Wahlbezirke und vier Briefwahlbezirke eingerichtet, der jeweilige Wahlraum ist in der Benachrichtigung angegeben. Für alle Stimmberechtigten gilt, dass in dem Wahlraum gewählt werden muss, der in der Wahlbenachrichtigung angegeben ist.

Die Wahllokale sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Die Wahlbenachrichtigung und der Personalausweis oder Reisepass muss mitgebracht werden. Die Wahlbenachrichtigung ist vor der Stimmabgabe an den Wahlvorstand abzugeben. Der Stimmzettel wird den Berechtigten im Wahlraum ausgehändigt.

Bürger, die bis zum 21. Februar keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber davon ausgehen, wahlberechtigt zu sein, werden gebeten, sich mit dem Rathaus, Hauptstraße 9, 78112 St. Georgen, Einwohnermeldeamt, Zimmer 002, Telefon (07724) 871 93 oder mit dem Wahlamt, Zimmer 203, Telefon 87149, in Verbindung zu setzen.

Wer persönlich nicht an der Wahl teilnehmen kann, hat die Möglichkeit, Briefwahl zu beantragen. Ein Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines mit Briefwahlunterlagen ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckt. Der Wahlschein kann auch ohne Verwendung dieses Vordrucks persönlich – nicht fernmündlich –, schriftlich oder durch Rücksendung des unterzeichneten Wahlscheinantrages an das Rathaus St. Georgen gestellt werden.

Die Briefwahl kann auch online beantragt werden. Auf der Homepage der Stadt St. Georgen unter www.st-georgen.de/wahlen ist ein Link zur Beantragung der Briefwahl hinterlegt. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich zudem ein QR-Code, der eingescannt werden kann, um direkt zum Internetwahlantrag weitergeleitet zu werden.

Wahlscheinanträge können bis Freitag, 12. März, 18 Uhr, beim Einwohnermeldeamt gestellt oder elektronisch beantragt werden. Bei elektronischer Beantragung ist zu beachten, dass die Briefwahlunterlagen dem Antragsteller noch rechtzeitig per Post zugesandt werden können. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15 Uhr gestellt werden.

Wahlschein und Briefwahlunterlagen werden auf dem Postweg übersandt oder bei persönlicher Antragstellung sofort ausgehändigt. Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Wahlsonntag, 14. März, bis 18 Uhr im Briefkasten des Rathauses vorliegen. Briefwähler werden gebeten, beim Versand die Postlaufzeit zu beachten.

Die Stadtverwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass der Urnenwahlbezirk Rupertsbergschule von St. Georgen im Schwarzwald als Stichprobenwahlbezirk für die Durchführung einer repräsentativen Wahlstatistik ausgewählt worden ist. Dabei dürfen für wahlstatistische Auszählungen von allen Wählern ausschließlich und verpflichtend nur die ausgehändigten amtlichen Stimmzettel mit aufgedruckten Unterscheidungsbezeichnungen nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppen verwendet werden.

Es sei sichergestellt, so die Stadtverwaltung, dass das Wahlgeheimnis nicht verletzt werde. Die Wahlstatistik lasse keine Rückschlüsse auf das Abstimmungsverhalten einzelner Personen zu. Ein entsprechendes Merkblatt der Landeswahlleiterin ist auf der Homepage der Stadt St. Georgen verlinkt und liegt im Wahllokal aus.

Wahlberechtigt bei der Landtagswahl sind alle Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 Grundgesetz, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung in Baden-Württemberg haben oder sich sonst gewöhnlich dort aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Staatsbürger anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger) mit Wohnsitz in Baden-Württemberg sind – im Unterschied zur Europawahl und den Kommunalwahlen – nicht wahlberechtigt. Nicht wahlberechtigt sind auch deutsche Staatsangehörige, die im Ausland leben.

Weitere Informationen sind unter www.st-georgen.de/wahlen, beim Einwohnermeldeamt unter Telefon 07724/87193 oder beim Wahlamt unter Telefon 07724/87149 erhältlich.