Für die meisten Fitnessfans ist gerade keine Studiotraining möglich. (Symbolfoto) Foto: Pixabay

Die aktuelle Verordnung des Landes Baden-Württemberg erlaubt eine normale Öffnung von Fitnessstudios frühestens ab dem 29. März. Unter strengen Hygiene-Vorkehrungen soll es jedoch gestattet sein, bereits ab dem 22. März wieder ins Fitnessstudio zu gehen – jedoch nur, sofern es die Inzidenz erlaubt. Wie handhaben Fitnessstudios in Rottweil diese Regelungen?

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