Kommunales: Klage gegen Zensus

Seewald-Besenfeld. Nach der Volkszählung Zensus 2011 hatten sich bei der Gemeinde Seewald bei den Einwohnerzahlen Differenzen zum Melderegister ergeben. Die Gemeinde hatte daraufhin Klage gegen das Verfahren eingereicht.

In der jüngsten Sitzung des Gemeinderats schlug die Verwaltung nun vor, wegen der mangelnden Erfolgsaussichten die Klage fallen zu lassen. Bürgermeister Gerhard Müller betonte, dass hauptsächlich die sogenannten Anschriften mit "Sonderbereichen" wie das Seniorenheim Besenfeld und die Bruderhausdiakonie zu diesen Differenzen geführt hätten. "Die Einwohnerzahl ist insbesondere wegen der finanziellen Auswirkungen im Finanzausgleich von großer Bedeutung", erläuterte Müller. Daher habe man auch Klage erhoben. "Nach Mitteilung eines Fachanwalts sind die Erfolgsaussichten der Klage sehr gering, eine Akteneinsicht ist wohl aus Datenschutzgründen nicht möglich", so Gerhard Müller. Folglich könne auch kein Abgleich erfolgen.

"Es ist außerordentlich arrogant, was der Zensus da macht, es geht um viel Geld für uns, da muss Akteneinsicht gewährt werden", so Gemeinderat Richard Koch (Vereinigter Seewald). Ebenso sahen es die restlichen Gemeinderäte und stimmten einstimmig für die Beantragung der Akteneinsicht.

Die Verwaltung soll nun über den Rechtsanwalt entsprechende Schritte einleiten. Die Gemeinde sehe insbesondere bei den Sondereinrichtungen Verwerfungen zwischen dem Gemeinderegister und dem Zensus, fasste Bürgermeister Gerhard Müller zusammen.