Kommunales: Fünf Cent pro Kubikmeter

Der Gebührensatz für den Wasserverbrauch in der Gemeinde Seewald steigt von bisher 2,10 auf 2,15 Euro pro Kubikmeter. Dies beschlossen die Gemeinderäte in ihrer jüngsten Sitzung.

Seewald. Die erst kürzlich angehobenen Grundgebühren (Zählergebühren) werden in der bisherigen Höhe beibehalten. Bürgermeister Gerhard Müller betonte, dass man bei der Wasserversorgung entsprechende Kosten habe, bisher wolle man in diesem Bereich aber nur kostendeckend arbeiten. "Wir arbeiten bisher noch ohne Gewinnerzielungsabsicht", betonte Müller.

Hohe Kosten für Reparaturen

Kämmerer Jens-Mathias Bächle hatte zuvor eine umfangreiche Kalkulation über die Grund- und Verbrauchsgebühren bei der Wasserversorgung vorgelegt und erläuterte die Gründe für die Notwendigkeit der Gebührenerhöhung. Die hohen Ausgaben aus dem Jahr 2017 hätten zu einer Unterdeckung in Höhe von rund 42 000 Euro geführt. Das Geld sei vor allem für Reparaturen ausgegeben worden. Er rate den Gemeinderäten dringend, die Unterdeckung nun auszugleichen, sagte Bächle. Angesichts der in den nächsten Jahren anstehenden Investitionen sei eine Subventionierung des Wasserpreises nicht zu empfehlen.

Beschluss fällt einstimmig

In der vorgeschlagenen Kalkulation wurden die Kosten der Unterdeckung je zur Hälfte auf die Jahre 2019 und 2020 verteilt. Daraus resultiert der um fünf Cent höhere Gebührensatz für den Wasserverbrauch. Gemeinderätin Annelie Keck von der Frauenliste fragte nach der Unterdeckung für das Jahr 2018 und befürchtete eine erneute Erhöhung.

"Das kann ich bisher noch nicht sagen. Aber wir haben bei einer erneuten Unterdeckung wieder fünf Jahre Zeit, die Kosten umzulegen. Die hohe Reparatursumme aus dem letzten Jahr werden wir aber wohl in diesem Jahr nicht erreichen", antwortete Bächle.

Vor Ablauf der Fünfjahresfrist könne eine Kostenunterdeckung in die Neukalkulation der Gebühren einfließen und nach Gemeinderatsbeschluss zur Anrechnung kommen. Ohne weitere Diskussion beschlossen die Gemeinderäte einstimmig, den Vorschlägen der Verwaltung zu folgen. Die neue Gebühr gilt ab dem 1. Januar.