Das Lehrschwimmbecken soll wieder für die Öffentlichkeit geöffnet werden. So ein Antrag der SPD. Foto: Reinhardt

Ende November des vergangenen Jahres hatte die SPD-Fraktion einen Antrag auf testweise Öffnung des Deißlinger Lehrschwimmbecken gestellt, mit der Bitte an die Verwaltung, diese Möglichkeit zu prüfen. Bürgermeister Ulbrich nahm dazu nun Stellung.

Der Schultes teilte mit: „Entscheidend für den Betrieb eines öffentlichen Schwimmbades sind neben hygienischen Vorgaben die Fragestellungen des Haftungsrechts. Für die Aufsicht in öffentlichen Bädern gibt es keine spezifischen gesetzlichen Vorgaben, es greift vor allem der Paragraph 823 BGB, der die Anforderungen des Schadensersatzes regelt.“