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50-Jähriger sei mit Pflege der Schwester völlig überfordert gewesen, so die Tübinger Richter.

Tübingen - Obwohl er seine pflegebedürftige Schwester verhungern ließ, muss ein 50-jähriger Mann nicht ins Gefängnis. Die Richter am Landgericht Tübingen verurteilten ihn am Dienstag zu einer Bewährungsstrafe. Zwar sei der 50-Jährige zweifellos verantwortlich für den grausamen Tod seiner 46 Jahre alten Schwester. Aber er habe sich nach Kräften um sie bemüht und sei letztlich einfach völlig überfordert gewesen, sagte der Vorsitzende Richter Ralf Peters am Dienstag zur Begründung.

Lange hätten die Richter darüber nachgedacht, ob eine so milde Strafe dem Hungertod eines Menschen angemessen ist. „Aber wir waren der Meinung, dass der Angeklagte die Aussetzung zur Bewährung verdient“, sagte Peters.