Das Auto ist nur noch ein zerbeulter Klumpen Blech. Es stand auf einem Bahnübergang als ein Zug der Schwarzwaldbahn diesen überquerte. Nun muss sich die Fahrerin des Wagens vor Gericht verantworten. (Archivfoto) Foto: Roland Sprich

Nur noch Schrott war das Auto, das Ende vergangenen Jahres, kurz vor Weihnachten, auf einem Bahnübergang nahe St. Georgen von einem Zug der Schwarzwaldbahn erfasst wurde. Nun hat der Unfall für die Fahrerin des Wagens ein gerichtliches Nachspiel.

Ohrenbetäubend muss der Zusammenprall am Abend des 23. Dezembers 2023 gegen 18 Uhr gewesen sein, als ein Zug der Schwarzwaldbahn in einen VW Polo knallte. Dieser war in der Nähe von St. Georgen auf einem Bahnübergang gestanden. Der Regionalzug schleifte den Wagen noch etwa 80 Meter mit, bevor er zum Stehen kam.

 

Das Auto war komplett zerstört, und auch der Triebwagen der Schwarzwaldbahn war stark beschädigt. Erste Schätzungen bezifferten den Gesamtschaden auf eine sechsstellige Summe. Verletzte gab es glücklicherweise nicht: Die etwa 140 Passagiere des Zugs kamen mit dem Schrecken davon – ebenso die damals 34-jährige Fahrerin des VW Polos und ihr einjähriges Kind. Sie hatten sich zum Zeitpunkt des Zusammenpralls nicht im Auto befunden.

Abgeschlossen ist die Geschichte damit aber noch nicht. Denn das Zugunglück hatte am Abend des 23. Dezembers nicht nur erhebliche Auswirkungen auf den Bahnverkehr – nun kommt der Fall auch noch vor Gericht. Die Fahrerin des VW Polo muss sich in einer Hauptverhandlung verantworten.

Staatsanwaltschaft fordert Geldstrafe

Nachdem die Polizei unmittelbar nach dem Unfall die Ermittlungen aufgenommen hatte, hat die Staatsanwaltschaft Konstanz bereits Mitte Februar beim Amtsgericht Villingen-Schwenningen „den Erlass eines Strafbefehls wegen des Vorwurfs des fahrlässigen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr beantragt“, wie Johannes-Georg Roth, leitender Oberstaatsanwalt in Konstanz, auf Anfrage unserer Redaktion erklärt. Die Forderung: eine Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen.

Einspruch gegen Strafbefehl

Das Amtsgericht, berichtet Roth weiter, habe den Strafbefehl erlassen, gegen den die Beschuldigte, eine Frau aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis, dann aber Einspruch einlegte. Die Folge: Nun wird „das Amtsgericht – so wie wenn eine Anklage erhoben worden wäre – in einer öffentlichen Hauptverhandlung über den Tatvorwurf verhandeln“.

Die 34-Jährige soll versucht haben, zu wenden

Die Staatsanwaltschaft wirft der Frau vor, dass sie versucht habe, ihr Fahrzeug auf dem Bahnübergang verkehrswidrig zu wenden und sich dabei im Gleisschotter festgefahren habe. Bereits in der ersten Mitteilung der Polizei nach dem Vorfall hieß es, dass sich die Frau „beim Rangieren im Gleisschotter am Bahnübergang festgefahren“ hatte.

Auch der Triebwagen des Zugs wurde beim Aufprall erheblich beschädigt. (Archivfoto) Foto: Roland Sprich

Als die 34-Jährige nicht mehr weg kam, verließ sie nach Polizeiangaben mit ihrem einjährigen Kind das Auto, um Hilfe zu holen. Dabei habe sie das Auto gänzlich unbeleuchtet stehen lassen, wirft ihr die Staatsanwaltschaft vor. Dadurch erkannte der Lokführer den Wagen spät. Er leitete zwar eine Bremsung ein, konnte den Zusammenstoß aber nicht mehr verhindern. Der Zug zermalmte das verlassene Auto, noch bevor die 34-jährige Fahrerin es von den Gleisen schaffen konnte.

Welche Strafe sie erwartet, wird nun Gegenstand der Hauptverhandlung. Ein Termin ist noch nicht bekannt. Bernhard Lipp, Sprecher des Amtsgerichts Villingen-Schwenningen, schätzt auf Anfrage unserer Redaktion, dass es im Sommer so weit sein könnte.