Foto: shantihesse/Fotolia.com

Bundesverkehrswegeplan verabschiedet. Thorsten Frei setzt auf Veränderungen.

Schwarzwald-Baar-Kreis - Zuversichtlich ist Thorsten Frei, dass es doch noch gelingt, die Gäubahn in den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplanes zu bringen.

Am Mittwoch wurde dieser zwar in Berlin verabschiedet. Doch in Kraft treten wird das Gesetzeswerk erst im Dezember, wenn die Ausbauplanung beginnt. "Wer vom Schwarzwald-Baar-Kreis aus in Richtung Stuttgart fährt, der ist darau angewiesen, dass die Gäubahn eine schnelle Verbindung ist und ein zweites Gleis bekommt", so der CDU-Bundestagsabgeordnete. Im September soll über die erweiterte Bundesfernstraßenplanung gesprochen werden, im Oktober gibt es Beratungen des Verkehrsauschusses.

Es wird Expertenanhörungen geben, und schließlich werden Veränderungen in den Bundesverkehrswegeplan aufgenommen werden. "Ich habe keinen Zweifel daran, dass eine der Veränderungen die Aufnahme der Gäubahn sein wird", erklärt Thorsten Frei selbstbewusst.

Schließlich weiß er alle Bundetagsabgeordneten unterschiedlicher Parteienzugehörigkeit entlang der Gäubahn hinter sich, allen voran den Unionsfraktionsvorsitzenden und Bundestagsabgeordneten für den Wahlkreis Tuttlingen-Rottweil, Volker Kauder. "Ich bin zuversichtlich, aber es gibt natürlich keine Garantie", sagt Frei. "Entlang der Gäubahn gibt es eine große Übereinstimmung".

Im Bundesverkehrswegeplan stehen 270 Millionen Euro bis 2030 zur Verfügung. "Ich hoffe, dass wir mit guten Argumenten, mit denen wir für die Gäubahn kämpfen, zum Zug kommen", so Frei und weist auf den Vertrag von Lugano hin, der einzuhalten sei.

Es steht unter anderem noch ein wichtiges Gutachten des Landes aus. Dieses werde aber bis Ende August vorliegen, zeigt sich Thorsten Frei informiert.

In Bezug auf die Straßenbauprojekte hat der Bundestagsabgeordnete seine "Schäfchen" bereits ins Trockene gebracht. "Jetzt kommt die B 532 in den vordringlichen Bedarf und die B 27, Ortsumfahrung Behla, ebenfalls". Das heißt, so Frei, "dass eine Planung abgegeben und dann die Planfeststellung beschlossen werden muss.

Für beides ist das Land zuständig. "Wenn das dann fertig ist, wird das Geld des Bundes zur Verfügung stehen." Der Bundestagsabgeordnete rechnet mit zwei bis drei Jahren, bis dann jeweils der Spatenstich für die Projekte erfolgen kann.