Wer Urlaub plant, sollte sich die Corona-Regeln für Urlauber zu Gemüte führen, empfiehlt das Landratsamt. Foto: Sauer

Landratsamt weist auf Corona-Regeln hin. Quarantäne-Pflicht gilt für Rückkehrer aus Risikogebiet.

Schwarzwald-Baar-Kreis - Die Corona-Pandemie beeinflusst sämtliche alltägliche Abläufe, aber auch die Urlaubsplanung.

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Die Grenzen zwischen Deutschland und den Nachbarstaaten sind seit Mitte Juni wieder ohne Kontrollen passierbar. Die Reisewarnungen, die aufgrund der Corona-Pandemie ausgesprochen wurden, sind für viele europäische Länder wieder aufgehoben. Allerdings gilt es, sich vorab gut zu informieren, da es vereinzelt noch Beschränkungen gibt. Vor allem Auslandsreisen sollten gut vorbereitet werden.

Grundsätzlich müssen Rückreisende aus einem anderen Staat nicht mehr in Quarantäne. Ausgenommen sind hiervon Einreisende und Reiserückkehrer aus einem Land, welches das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg als Risikogebiet eingestuft hat, wie aktuell (Stand: 15. Juli) beispielsweise Ägypten, Bosnien und Herzegovina, Luxemburg, Kosovo, Serbien, Türkei und USA. Für Rückreisende aus einem solchen Risikogebiet gilt die Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne vom 14. Juli, die zunächst bis zum 31. August in Kraft ist. Verstöße gegen die Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne können mit einem Bußgeld bis zu 25.000 Euro belegt werden.

Für geplante Reisen gilt

Wer zwingend ins Ausland reisen muss, sollte sich unbedingt vorab informieren, ob wegen der Ausbreitung des Coronavirus Einreisesperren oder Sonderkontrollen für das Reiseziel gelten. Informationen hierzu gibt das Auswärtige Amt unter www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/covid-19/2296762.

Für Rückkehrer gilt

Personen, die aus einem Risikogebiet nach Baden-Württemberg einreisen, haben sich bei der zuständigen Ortspolizeibehörde – also den jeweiligen Gemeinden am Wohnort – unverzüglich zu melden und sich in eine 14-tägige Quarantäne zu begeben. Dies wurde in der Corona-Verordnung für Ein- und Rückreisende erlassen. Die Verordnung ist hier zu lesen: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-sm/intern/downloads/Downloads_Gesundheitsschutz/200629_SM_CoronaVO_Einreise-Quarantaene_konsolidiert.pdf.

Wo das Risiko besteht

Die Risikogebiete sind hier definiert: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/verordnungen/risikogebiete/

Weitere aktuell wichtige Informationen gibt es beim Robert Koch-Institut auf dessen Internetseite unter www.rki.de.

Weitere Informationen: Infos gibt das Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis unter www.lrasbk.de.