Solche Gewinnbenachrichtigungen locken so manchen auf dubiose Kaffeefahrten. Foto: SB-Archiv

Polizei warnt: Gewinnbenachrichtigungen entpuppen sich als Einladungen für Kaffeefahrten.

Schwarzwald-Baar-Kreis - Wieder einmal landen zurzeit offenbar vielfach Schreiben bei Bürgerinnen und Bürger des Landkreises, in denen Bargeldgewinne versprochen werden.
Die Polizei warnt: Hierbei handelt es sich ganz offensichtlich um unseriöse Angebote, die sich sehr schnell als Einladungen für so genannte Kaffeefahrten entpuppen können.

Betroffen sind bei diesen Briefen momentan hauptsächlich die Raumschaft Triberg und das Obere Bregtal. Es ist aber nicht auszuschließen, dass auch andere Städte und Gemeinden des Kreises demnächst mit derartigen Briefen überschüttet werden.

Und so sehen die Briefe aus: Unter der Überschrift "Euro-Verwaltungsbüro" verspricht eine in Bremen mit einer Postfachadresse ansässige Firma die Auszahlung eines angeblichen Gewinnes. Dieser Gewinn sei offenbar in der Vergangenheit nicht ausgeschüttet worden und soll jetzt an die "rechtmäßigen" Gewinner ausgezahlt werden. Im Rahmen einer Ausflugsfahrt soll dieser Gewinn, versprochen wird eine Summe von meist mehreren tausend Euro, nun ausgezahlt werden. Ein kostenloses Frühstück wird ebenfalls versprochen, zudem soll ein Lebensmittelpaket als Geschenk für die Teilnehmer bereit stehen.

Eine Recherche nach der dubiosen Firma im Internet führt schnell zum Erfolg. Die Firma ist einschlägig bekannt - Verbraucherschutzzentralen warnen. Der besagte Brief ist nichts anderes als die Einladung und Anmeldung zu einer Kaffeefahrt. Wer genau liest findet sogar Hinweise. Wird doch im Einladungstext schon von einer "Promotionshow" gesprochen, ein weiterer Abschnitt in dem Schreiben fordert auf, "Stöbern Sie nach Herzenslust in einer riesigen Auswahl verschiedener Artikel."

Nominierung ist noch lange kein Gewinn

Auch der versprochene Gewinn entpuppt sich bei genauem Lesen als Täuschung, heißt es doch im Antwortschreiben, natürlich klein gedruckt: "Hiermit mache ich meinen Anspruch aus Nominierungen geltend und wünsche im Falle den Bargeldgewinn auszuzahlen.". Eine Nominierung ist noch lange kein Gewinn, und es gibt kaum jemanden der auf solchen Fahrten jemals tatsächlich einen Gewinn ausgezahlt bekommen hat.

Bis auf die Veranstalter natürlich. Ihnen gelingt es immer wieder, deutlich überteuerte Produkte, so zum Beispiel Nahrungsergänzungsmittel oder Thermodecken, an die Teilnehmer, meist ältere Menschen, zu verkaufen.

Die Polizei rät, nicht auf solche Schreiben hereinzufallen und warnt davor an solchen als Ausflugsfahrten getarnten Verkaufsveranstaltungen teilzunehmen.

Die Verkaufsveranstalter und Kaffeefahrten-Unternehmer verstoßen oft gegen eine ganze Reihe unterschiedlicher Gesetze. So können die Gewerbeordnung, das Lebensmittelrecht, das Gesetz zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs oder sogar auch das Strafrecht betroffen und verletzt sein.

Die Verbraucherschutzzentralen sollten informiert werden - und, sofern bekannt ist wo diese Veranstaltung stattfindet, können auch das zuständige Ordnungsamt oder die Polizei verständigt werden.

Derartige Gewinnmitteilungen sollten früher oder später auf jeden Fall dort landen wo sie hingehören - im Müll beim Altpapier.

Rat und Informationen zu diesen Themen erhält man von den Verbraucherschutzzentralen, für Baden-Württemberg unter www.vz-bawue.de