Wer eine solche vermeintliche Abmahnung per Mail erhält, sollte diese sofort löschen, ohne den Anhang zu öffnen - andernfalls droht die Infizierung mit einem Trojaner. Foto: sb

Hacker versenden "Abmahnungen" wegen angeblicher Film-Downloads. Rückverfolgung der Täter schwierig.

Schwarzwald-Baar-Kreis - Die Schwarzwälder-Bote Redaktion in Villingen steht auf Kriegsfilme, die Kollegen in Schwenningen ziehen sich lieber Sportdramen rein. Das ist zwar Quatsch, aber dieser Eindruck könnte entstehen, wenn man E-Mails aus unseren Redaktions-Postfächern liest. In einer Mail an das Schwenninger Büro heißt es: "Guten Tag, am 02-08-2014 wurde von Ihrem Rechner mit der IP-Adresse 0.117.174.176 um 07:13:22 der Film ›Rush‹ gedownloadet. Nach §19a UrhG ist dies eine kriminelle Handlung. Unsere Anwaltskanzlei muss dies ans zuständige Strafgericht weiterleiten, außer Sie zahlen ein außergerichtliches Strafgeld in Höhe von 160,79 Euro an uns. Die Rechnung ›7776.cab‹ entnehmen Sie im Anhang". In der Villinger Redaktion ging die gleiche E-Mail ein, jedoch mit dem Film "Monuments Men".

Der Inhalt der Mail ist abstrus: Wer schaut sich schon um 7 Uhr morgens in einer Zeitungsredaktion Action-Filme an? Freilich ist auch die IP-Adresse falsch.

Die Mails haben zahlreiche Computernutzer im Landkeis erhalten. Manche Neugierige öffnen den Anhang. Mit fatalen Folgen: Spionage-Software installiere sich auf dem Computer, sagt Yannic Vollmer, Internet-Experte der Firma Competition-It in Villingen-Schwenningen. Die Datei im Anhang sei ein Trojaner, der zur Zeit vielerorts versendet werde. "So kommen die Hacker an sensible Daten wie Passwörter und Kontodaten", warnt Vollmer. Er rät deshalb dazu, die E-Mails direkt in den Papierkorb zu verschieben. Auch Virenprogramme können schon im Vorfeld helfen. Wer den Anhang dennoch geöffnet hat, sollte seine Passwörter ändern.

Der installierte Trojaner kann aber noch weitere Auswirkungen haben: "Beim nächsten Neustart könnte nur noch ein schwarzer Bildschirm erscheinen", warnt Vollmer. Dort werde dann zur Zahlung der Geldsumme aufgefordert, um den Computer wieder freizugeben. Die Hacker haben dadurch zweierlei Gewinn: Erstens kommen sie an die sensiblen Daten der Nutzer und zweitens überweisen ängstliche Opfer den geforderten Geldbetrag. "Man sollte auf keinen Fall zahlen", sagt Yannic Vollmer. Er rät, bei schwarzem Bildschirm einen Computerexperten aufzusuchen.

Die Masche der Hacker ist auch der Polizei bekannt, eine Strafverfolg gestaltet sich aber schwierig. Die Mail werde "über etliche Server im Ausland umgeleitet, und der Urheber sitzt meistens auch irgendwo im Ausland", sagt Peter Mehler, Pressesprecher der Polizei.

Auch die vermeintlichen "Rechtsanwälte" im Absender – zum Beispiel "Rüstü Gerlach" und "Swanntje Niehoff" – seien meist erfunden, die angegebenen Telefonnummern nicht vergeben.

Laut Polizei habe man die Internet-Nutzer von den Betrugsversuchen wiederholt gewarnt. Eine echte Abmahnung werde niemals per E-Mail, sondern ausschließlich auf dem Postweg verschickt, bekräftigt Peter Mehler. Trotzdem fielen immer noch einige Nutzer auf die gefälschten Mails rein.

Übrigens: Auch die E-Mail-Adressen der Absender sind teilweise offensichtlich hanebüchen: An die Villinger Redaktion schrieb ein gewisser "Suspender". Auf britischem Englisch heißt das so viel wie "Hosenträger" oder "Strapse".