Stein des Anstoßes: Die Satiresendung von Jan Böhmermann. Foto: Archiv

Kabarettist Moser ist erschüttert. Thorsten Frei und Andreas Schwab: Gericht entscheidet.

Schwarzwald-Baar-Kreis - "Ich bin erschüttert. Ich halte die Entscheidung für komplett falsch", sagt der Kabarettist Thomas Moser zur Entscheidung von Kanzlerin Merkel, ein Strafverfahren gegen Jan Böhmermann zuzulassen. CDU-Politiker sehen das anders.

"Leben wir noch in der Bundesrepublik oder schon in der Türkei?" Diese Frage stellten sich gestern einige Bürger. Die Bundesregierung hatte auf Wunsch der Türkei den deutschen Justizbehörden gestern die Ermächtigung erteilt, ein Strafverfahren gegen den Satiriker Jan Böhmermann wegen möglicher Beleidigung des türkischen Staatschefs Recep Tayyip Erdogan einzuleiten

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Thorsten Frei steht allerdings hinter der Bundeskanzlerin. "Auch Satire darf nicht alles", antwortete Frei: "Die Frage, wann die Grenze zur Beleidigung überschritten ist, klärt in einem Rechtsstaat die Justiz. Insofern ist mit der Entscheidung der Bundesregierung die Entscheidung von Gerichten nicht vorweggenommen", betont der Bundestagsabgeordnete.

Darüber hinaus halte er es für richtig, dass der Paragraph 103 des Strafgesetzbuches abgeschafft werden solle. "Eine Strafanzeige wegen Beleidigung darf bei uns jeder stellen, auch ein ausländischer Staatspräsident. Inwiefern nun auch ein Straftatbestand erfüllt ist, entscheidet das zuständige Gericht. Genau so ist es auch in diesem Fall",, betont Thorsten Frei.

Der Kabarettist Thomas Moser sieht das anders. "Dass die Satire vor Gericht steht, halte ich für ungerecht", erklärte er auf Anfrage. Als einen Fehler bewertet er, dass das ZDF den Film aus der Mediathek genommen habe.

"Der zweite Fehler war, dass Merkel ein Strafverfahren gegen Böhmermann zulässt. Die Pressefreiheit, die Meinungsfreiheit ist ad absurdum geführtt worden. Ich bin sehr enttäuscht", sagte Moser. Einem Despoten ist seiner Meinung nach jetzt "Tür und Tor" geöffnet worden. Dafür habe der "faule Flüchtlingsdeal" herhalten müssen. Er selber habe die kritisierte Sendung gesehen. "Ich war begeistert. Über das Gedicht kann man zwar geteilter Meinung sein. Aber die Einleitung zum Gedicht finde ich herausragend", erklärte Moser.

"In Deutschland gelten Meinungs- und Kunstfreiheitfreiheit", erklärte der CDU-Kreisvorsitzende und Europaabgeordnete Andreas Schwab auf Anfrage. "Aber sie gelten nicht schrankenlos." Wer sich beleidigt oder gar geschmäht fühle, habe das Recht, vor Gericht zu gehen.

"Ich finde nichts Überraschendes dabei." Die Frage sei, ob der Satirebeitrag noch von der Meinungsfreiheit gedeckt sei. "So etwas wird seit Caroline von Monaco in Deutschland vor Gericht entschieden", sagt Schwab.