Über Facebook sollen die Jugendlichen Drohungen und Beleidigungen gegen die Stuttgarter Nikolauspflege ausgestoßen haben. Foto: dpa-Zentralbild

Fünf Jugendliche im Alter zwischen 15 und 16 Jahren aus Schonach und Schönwald tatverdächtig.

Schwarzwald-Baar-Kreis - Fünf Jugendliche aus Schonach und Schönwald im Alter zwischen 15 und 16 Jahren haben vermutlich in einem sozialen Netzwerk zu Drohungen und Beleidigungen gegen die Nikolauspflege, eine Einrichtung für Sehbehinderte und Blinde, in Stuttgart aufgerufen.

Die Stuttgarter Einrichtung hatte die Polizei gerufen, nachdem im Internet Einträge auftauchten, die zu einem Angriff auf die Einrichtung aufriefen. In dem sozialen Netzwerk wurden auf drastische Weise Behinderte beleidigt, mit einem Verweis auf Adolf Hitler und verbunden mit der Aufforderung, am Mittwoch bewaffnet vor der Nikolauspflege zu erscheinen. Der Text, der auch rassistische Äußerungen und Beleidigungen enthielt, strotzte offenbar vor Grammatik- und Rechtschreibungsfehlern. Der Eintrag hatte sich auf der Seite einer für alle zugänglichen sogenannten offenen Gruppe mit dem Namen Nikolauspflege Stuttgart befunden.

Im sozialen Netzwerk können von jedem jederzeit diese offenen Gruppen eröffnet werden.In der Nikolauspflege Stuttgart sind über 200 Schüler und Auszubildende sowie knapp 200 Beschäftigte betroffen. Die mutmaßlichen Täter wurden von der Polizei mit Hilfe des Betreibers des Netzwerkes ermittelt. Dort waren die Jugendlichen mit falschem Namen angemeldet. Das Unternehmen gab der Polizei die Daten des Rechneranschlusses preis. Günter Hones, Pressesprecher der Polizeidirektion Villingen-Schwenningen, erklärte auf Anfrage, die Polizei habe die Quartiere von drei der fünf Jugendlichen in Schonach und Schönwald durchsucht. Ein 16-Jähriger habe zugegeben, die Drohungen auf Facebook veröffentlicht zu haben. Die Jugendlichen gehen alle noch zur Schule.

Die Computer und sämtliche Speichermedien der 15 -bis 16-Jährigen wurden beschlagnahmt, außerdem wurden die Jugendlichen verhört. Sie hatten offenbar schon zuvor gegen andere Institutionen Beleidigungen gepostet, wie Hones andeutete. Seit anderthalb Jahren agierte die Gruppe anonym im Internet. Sie hatten beleidigende Kommentare, mit zum Teil rassistischem und auch bedrohendem Inhalt, im sozialen Netzwerk veröffentlicht. "Dass es die Nikolauspflege in Stuttgart trifft, war eher zufällig", sagte Hones. Das genaue Motiv ist unklar.

Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen, da die Beteiligung der einzelnen Jugendlichen, auch in eventuell weiteren Fällen, noch "konkretisiert" werden muss. Die Jugendlichen erwartet ein strafrechtliches Verfahren. Sie, beziehungsweise ihre Erziehungsberechtigten, müssen voraussichtlich außerdem den Polizei-Großeinsatz in Stuttgart bezahlen. 20 Beamte waren bis zum Abend im Einsatz, um die Behinderteneinrichtung zu schützen, außerdem sind die Kosten für die Feuerwehr und den Rettungsdienst, mindestens mehrere 1000 Euro, zu bezahlen.

Auf die Frage, wie häufig solche Straftaten wie der Angriff im sozialen Netzwerk mit massiven Drohungen im Schwarzwald-Baar-Kreis sind, sagte Hones: "Das ist so wie überall". Zwar wurde der beleidigende Link aus dem Internet entfernt, wenn ihn aber jemand kopiert habe, könnte er theoretisch erneut ins Internet gelangen. Die psychischen Folgen der Drohungen gegen die Betroffenen, wie Verunsicherung und Angst seien materiell nicht messbar

In diesem Zusammenhang weist die Polizei auf die Konsequenzen eines solchen Handelns hin. Neben einem Verstoß gegen das Strafgesetzbuch, Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten, werden auch die finanziellen Konsequenzen des Handelns der Jugendlichen geprüft.

"Ich höre das zum ersten Mal, ich fänd’s furchtbar, wenn’s so wäre, so was macht man nicht", sagte Schonachs Bürgermeister Jörg Frey gestern auf Anfrage des Schwarzwälder Boten.

"Es ist absolut verwerflich aus der Anonymität des Internet heraus zu handeln und andere Personen zu beleidigen oder zu verängstigen. Dies stellt die gesamte Gesellschaft vor eine große Aufgabe, der sich Eltern, Schule, Vereine und andere Institutionen zusammen stellen müssen und nicht an andere verweisen dürfen", so die Polizeidirektion VS.