Regierungspräsidium sieht keine Erfordernis. Bei Sanierung im Bereich Villingen wird kein Flüsterasphalt verwendet.
Schwarzwald-Baar-Kreis - Das Regierungspräsidium (RP) Freiburg hat nun nochmals deutlich gemacht, dass für weitergehende Lärmschutzmaßnahmen an der Bundesstraße 33 keine Erfordernis gesehen wird. Dies betrifft nicht nur Villingen, sondern ebenso Mönchweiler. Dies geht aus einer Anfrage beim RP hervor.
Hintergrund der neuerlichen Anfrage bei den Verantwortlichen: Von April bis November 2020 wird das Regierungspräsidium Freiburg den Fahrbahnbelag auf der B 33 im Bereich Villingen sanieren. Da der Gemeinderat beschlossen hatte, dass bei Straßensanierungen in diesem Bereich lärmreduzierende Maßnahmen durch die Verwaltung ergriffen werden sollen, hatte diese nochmals beim RP angefragt.
Die Stadtverwaltung Villingen-Schwenningen hat in einer Vorlage für den Technischen Ausschuss erklärt, dass der Straßenbaulastträger, die Bundesstraßenverwaltung, laut des Regierungspräsidiums entsprechende Maßnahmen jedoch ablehne.
Demnach wurden alle vorgeschlagenen Pilotstrecken für einen an der Leitplanke montierten Lärmschutz durch den Bund abgelehnt. Auch sei nochmals deutlich hervorgehoben worden, dass in anderen Streckenabschnitten – beispielsweise an der Durchfahrt der B 33 im Bereich Mönchweiler – "keine Erfordernis lärmreduzierender Maßnahmen besteht" und daher auch nicht ausgeführt werden. Demnach müsste die Stadt diese "auf eigenes Bestreben zu eigenen Lasten" veranlassen, beispielsweise mithilfe von Lärmschutzwänden oder Lärmschutzfenstern.
Das Regierungspräsidium betont derweil erneut, dass bei der Sanierung der B 33 im Bereich Villingen kein Flüsterasphalt verwendet werde. So sei die Lebensdauer der Flüsterasphalt gegenüber gängigeren Asphalten laut dem Leitenden Baudirektor "merklich geringer", was zu einem höheren Unterhaltungsaufwand und häufigeren Baustellen führen würde. Bei der vorgesehenen Asphaltbauweise würde sich der Lärm aber ebenfalls um immerhin zwei Dezibel mindern. Abgelehnt wurde bereits in der Vergangenheit ein Tempolimit von 70 Stundenkilometern.