Keine einheitliche Meinung haben offensichtlich die Anwohner der Herrenzimmener Schulstraße zu den von der Unteren Straßenverkehrsbehörde vorgeschlagenen Verkehrsberuhigungsmaßnahmen. Foto: Weisser

Wird eine Straße als verkehrsberuhigte Zone ausgewiesen, treffen die Einschränkungen auch die Anwohner. Deshalb stößt eine solche Maßnahme nicht immer auf ungeteilte Begeisterung.

Bösingen-Herrenzimmern - Diese allgemeinen Erfahrungen waren Thema in der jüngsten Sitzung des Bösinger Gemeinderats. Konkret ging es um die Verkehrssituation in der Herrenzimmerner Schulstraße.

Diese war erst vor zwei Jahren saniert worden. Kurz darauf gab es erste Beschwerden von einigen Anwohnern. Sie forderten für die Straßenverbindung zum Kindergarten und zur Schule ein Halteverbot.

Deshalb rutschte die schmale Schulstraße im vergangen Jahr auf die Liste der zur Besichtigung vorgesehenen Verkehrsflächen. Bürgermeister Johannes Blepp ging beim Zusammentreffen der Ratsmitglieder auf die Ergebnisse der Verkehrsschau ein.

Einschätzung der Behörde

Man wünsche sich für die Schulstraße eine Verkehrsberuhigung, das sei Zielsetzung des Gemeinderats, betonte der Schultes. Die Untere Straßenverkehrsbehörde habe jedoch keine Veranlassung gesehen, dort ein eingeschränktes oder absolutes Halteverbot – so wie es von einem Teil der Anwohner gewünscht wird – anzuordnen.

Die Begründung der Behörde: Etliche Bewohner parkten ihre Autos auf der Straße. Dies führe zu einer Verlangsamung des Verkehrs. Die Schulstraße sei zudem als 30-Kilometer-Zone ausgewiesen. Trotz parkender Autos betrage die restliche Fahrbahnbreite noch 3,05 Meter. Ein weiterer Hinweis: Gegenüber Grundstückseinfahrten bestehe bereits ein gesetzliches Parkverbot.

Die Verkehrsexperten seien zu dem Schluss gekommen, so der Bürgermeister, dass ein Halteverbot eher zu Beeinträchtigungen für die Anwohner führe. Jedoch sei nach der Einschätzung der Straßenverkehrsbehörde denkbar, einen Teil der schmalen Straße als verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen. Dies hätte allerdings zur Konsequenz, dass in der Schulstraße dann mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden müsse. Für Johannes Blepp ist eine Geschwindigkeit von 30 Stundenkilometern in der Schulstraße zu schnell.

Schulstraße recht stark befahren

Erfahrungsgemäß hielten sich aber oft Anwohner nicht an die Geschwindigkeitsvorgaben, hieß es am Ratstisch. Im Rahmen der Verkehrsberuhigung wäre weiterhin ein Parkierungsplan erforderlich. Ob damit alle Anwohner der Schulstraße einverstanden wären, fragte man sich in der Runde. Wichtig wäre ihm eine Rückmeldung, meinte Blepp.

Nadine Fischinger erinnerte daran, dass die Schulstraße recht stark befahren werde. Ihrer Meinung nach sollte die Einführung eines verkehrsberuhigten Bereichs deshalb auf jeden Fall geprüft werden.

Die Rinne diene dem Abfluss des Regenwassers in die Einlaufschächte, es gebe dort definitiv keinen Gehweg, stellte der Schultes klar. Ratsmitglied Thomas Hoppe hatte deswegen nachgefragt.