Alfons Schuhbeck muss ins Gefängnis. Das ist einerseits gerecht, doch es bleibt auch ein Beigeschmack, kommentiert Christian Gottschalk.
Das deutsche Steuerrecht mag kompliziert sein und zu Fehlern einladen, doch der Spitzenkoch und Ingwer-Freund Alfons Schuhbeck hat sich beim Ausfüllen seiner Post an das Finanzamt nicht einfach im Gewürzregal vergriffen. Er hat über sehr lange Zeit sehr aktiv daran mitgewirkt, dass seine Taschen voller werden, als dies der Fall sein dürfte. Nun stehen ihm mehr als drei Jahre Haft bevor – und im Raum steht die Frage, ob das gerecht ist. Schließlich hat Uli Hoeneß, der wohl prominenteste aller bayerischen Steuerhinterzieher, einst das nahezu gleiche Strafmaß erhalten – bei der rund zehnfachen Summe hinterzogenen Geldes.
Es gibt aber einen entscheidenden Unterschied. Hoeneß hat damals deutlich mehr zugegeben, als die Staatsanwaltschaft selbst wusste. Wer, wie Schuhbeck, nur das bereut, was eh bekannt ist, der darf keinen Bonus erwarten. Und wenn der hinterzogene Betrag die Millionen übersteigt, dann ist die Haftstrafe eher die Regel denn die Ausnahme.
Ein bisserl Pech hat der Fernsehkoch gleichwohl. Seine Manipulationen an der hauseigenen Kasse waren vielleicht nicht kompliziert genug. Jedenfalls im Vergleich zu den Cum-ex-Geschäften, mit denen der Staat um mehrere Milliarden geprellt worden ist. Auch die werden als Steuerhinterziehung bewertet, sind aber so komplex, dass die Mithilfe der Angeklagten nötig ist, um die Schuld nachzuweisen. Im Gegenzug gibt es dann auch da Strafrabatt.