Ziehen die sechs Mieter des Personalwohnheims bis Sonntag nicht aus, droht ihnen eine Räumungsklage. Foto: Lipp

Bewohner des Personalwohnheims erheben Vorwürfe gegen die SWB. Sechs Mietern droht eine Räumungsklage.

Schramberg - Frank Helm und Hannelore Pieper, Mieter im ehemaligen Personalwohnheim, sind sauer: Die Schramberger Wohnungsbau GmbH (SWB) hat ihre Mietverträge zum 30. Juni gekündigt – unterstütze die beiden Hartz-VI Empfänger aber nicht bei der Suche nach neuen Wohnungen.

Die Nerven bei Frank Helm und Hannelore Pieper liegen blank. Beide bewohnen seit Jahren jeweils eine kleine Einzimmer-Wohnung im ehemaligen Krankenhaus-Personalwohnheim in der Weihergasse. Da sie, wie vier weitere Mieter, trotz Kündigung des Mietverhältnisses zum kommenden Sonntag, 30. Juni, ihre Wohnungen nicht verlassen werden, erwägt die SWB nun eine Räumungsklage.

"Wir haben den Bewohnern ausreichend Unterstützung angeboten, doch diese wurde nicht angenommen" so Uwe Weisser, Geschäftsführer der SWB. Sogar die Möbel der Wohnungen seien ihnen angeboten worden, damit sie sich nicht neu einrichten müssten. Pieper und Helm hätten sich nicht ausreichend um neuen Wohnraum bemüht, lautet sein Urteil. Als Bezieher der Grundsicherung für Arbeitsuchende – umgangssprachlich "Hartz IV" – sind Helm und Pieper auf günstigen Wohnraum angewiesen, denn das Amt zahlt nur "angemessenen", sprich: günstigen Wohnraum. "Für uns sind die von der SWB angebotenen Wohnungen nicht bezahlbar", beschwert sich Helm. Die Wohnungssuche erschwere sich zudem dadurch, dass private Vermieter keine Verträge mit Hartz-IV-Empfängern abschlössen, so Pieper. Was als angemessen gilt, entscheiden die örtlichen Jobcenter und orientieren sich dabei an den Richtlinien der Kommunen, die unter Berücksichtigung des örtlichen Wohnungsmarktes ermittelt werden. Dabei werden Faktoren wie Heizart, Größe und Alter der Wohnung in Einzefallentscheidungen geprüft und entschieden ob eine "Angemessenheit" vorliege, erklärt Claudia Malinger, stellvertretende Geschäftsführerin des Jobcenters des Landkreises. Die empfohlene Obergrenze des Landkreises liege bei einer Nettokaltmiete von 265 Euro, so Malinger. Wobei die Jobcenter die ihnen gewährten Spielräume auch nutzten, wenn es der Einzelfall rechtfertige.

"Hätte die Camedi-Holding nicht gekauft, das Wohnheim wäre ohnehin abgerissen worden"

Weil sich Helm und Pieper nicht anders zu helfen wissen, wendeten sich jetzt an unsere Zeitung. Ihnen ist bekannt: Sollte eine Räumungsklage kommen, haben sie die Möglichkeit zu widersprechen. Soviel steht für sie fest: "In den Meierhof, mit dem uns gedroht wird, gehen wir nicht." "Von Drohung kann keine Rede sein, wir haben eine Unterbringung im Meierhof lediglich als letzte Möglichkeit vor der Obdachlosigkeit ins Gespräch gebracht", beschwichtigt Weisser.

Die Vorgeschichte: Als die Stadt Schramberg im vergangenen Jahr das ehemalige Personalwohnheim des Krankenhauses zurückkaufte, änderte sich für die damals 13 Mieter wenig. Ein Schreiben der SWB informierte sie darüber, dass die Immobilie zum 1. September 2012 wieder der Stadt gehöre. Da die Miete nicht erhöht wurde, wurden die Bewohner lediglich angehalten, ihre monatlichen Mietzahlungen an den neuen Eigentümer, die Stadt Schramberg, zu tätigen. Das Schreiben verfasste die SWB als Verwalter der Immobilie. Jetzt steht demnächst der Abschluss des Kaufvertrages zwischen Stadt und Camedi-Holding an, die bekanntlich das ehemalige Krankenhaus samt Personalwohnheim in ein Wellness-Ressort mit Hotel umwandeln will – und die Räumlichkeiten nur leer übernimmt.

Den Vorwurf, die Mieter würden im Stich gelassen, weist Weisser vehement zurück: "Wir haben den Mietern von Anfang an erklärt, dass sie sich um neue Wohnungen kümmern müssen." Hätte die Camedi-Holding nicht gekauft, das Wohnheim wäre ohnehin abgerissen worden. Fristgerecht hatte die SWB im Auftrag der Stadt den Mietern am 25. März in einem Schreiben das Mietverhältnis – gemäß der gesetzlichen Frist – zum 30. Juni gekündigt. Darin heißt es: "Gerne ist die Schramberger Wohnungsbau GmbH bei der Wohnungssuche behilflich." Im Folgenden werden die Adressaten aufgefordert, einen Wohnungsbewerbungsbogen auzufüllen und bei der SWB abzugeben. Ein persönliches Gespräch, so heißt es weiter, könne vereinbart werden. "Davon, dass der SWB egal sei, was mit den Mietern passiere, kann keine Rede sein", so Weisser. Vielmehr habe man nach der Kündigung zu einem Gespräch mit den Mietern geladen, von den 13 betroffenen Mieten seien jedoch nur sechs erschienen. Pieper und Helm waren bei diesem Termin – unterstützt fühlen sie sich dennoch nicht.