Möglicherweise ungültig: Auch die Wahl Manfred Moosmanns zum ersten stellvertretenden Ortsvorsteher Tennenbronns unter dem Vorsitz von Thomas Ernst (vorne). Um Rechtssicherheit herzustellen werden alle Wahlen der stellvertretenden Ortsvorsteher in Tennenbronn und Waldmössingen sowie die Wahl des Ortsvorstehers in Tennenbronn neu angesetzt. Foto: Ziechaus Foto: Schwarzwälder Bote

Kommunales: Formaler Fehler bei der Leitung? / "Sitzung könnte nicht in allen Punkten rechtssicher sein"

Schramberg. Die Stadt teilt in einer Pressemeldung mit, dass in der kommenden Woche zwei Sonersitzungen der Gremien erforderlich werden. Die Stadt Schramberg wiederholt in den Ortschaftsräten Tennenbronn und Waldmössingen die Wahlen der beiden Stellvertreter der Ortsvorsteher und in Tennenbronn die Wahl des Ortsvorstehers.

"Gestern erhielt die Stadt Schramberg eine Kopie eines an das Landratsamt Rottweil gerichtetes anonymes Schreiben. In diesem Brief wird die Rechtmäßigkeit der in der Sitzung des Ortschaftsrats Tennenbronn am 9. Juli gefassten Beschlüsse bezweifelt, beziehungsweise in Frage gestellt", heißt es in einer Stellungnahme der Stadt.

Aus Sicht des anonymen Briefeschreibers hätte der stellvertretende Ortsvorsteher Thomas Ernst weder die Sitzung einberufen noch leiten dürfen, da mit der Wahl am 26. Mai 2019 die Amtszeit des Ortschaftsrats und der Stellvertreter geendet habe und stattdessen bei Abwesenheit des hauptamtlichen Ortsvorstehers das an Lebensjahren älteste Ortschaftsrat die Sitzung einberufen und leiten müssen. Der Briefeschreiber komme deshalb zum Ergebnis, dass die in der Sitzung getroffenen Beschlüsse rechtswidrig seien und wiederholt werden müssten. Auch dem Schwarzwälder Bote liegt eine Kopie des Schreibens vor.

Die Stadtverwaltung habe den Vorgang, beziehungsweise den Vorwurf, eingehend geprüft und kommt nach Abstimmung und Rücksprache mit ausgewiesenen Kommunalrechtlern sowie der Rechtsaufsichtsbehörde, dem Regierungspräsidium in Freiburg zu folgendem Ergebnis: "Die Einberufung zur Sitzung durch den stellvertretenden Ortsvorsteher, Herrn Thomas Ernst, ist rechtsfehlerfrei und nicht zu beanstanden."

"Die Leitung der Sitzung durch den stellvertretenden Ortsvorsteher, Herrn Thomas Ernst, bis einschließlich des Tagesordnungspunkts 4 ›Verpflichtung der neuen und wiedergewählten Ortschafsräte‹ ist rechtskonform und nicht zu beanstanden."

"Die Sitzungsleitung ab Tagesorndungspunkt fünf ›Vorschlag zur Wahl der beiden Stellvertreter der/des Ortsvorstehers/in‹ hätte vom an Lebensjahren ältesten Mitglied des Gremiums übernommen werden müssen."

In der Konsequenz bedeute dies, dass die in Schramberg bislang gepflegte Praxis der konstituierenden Sitzungen der Ortschaftsräte nicht in allen Punkten rechtssicher sein könnte "und daher rein vorsorglich einzelne Tagesordnungspunkte der vergangenen Sitzung in Sondersitzungen erneut beraten werden". Dies gelte nicht nur für Tennenbronn, sondern auch für Waldmössingen, so Herzog.

Daher finden kommende Woche folgende zwei öffentliche Sondersitzungen der Ort-schaftsräte statt. Für Tennenbronn am Donnerstag, 25. Juli, 17.30 Uhr, im kleinen Sit-zungssaal des Rathauses in Schramberg mit dem Vorschlag für die Wahl der beiden Stellvertreter des Ortsvorstehers sowie dem Vorschlag für die Wahl des Ortvorstehers unter Vorsitz von Reinhard Günter sowie für Waldmössingen ebenfalls am Donnerstag, 25. Juli, 17.30 Uhr, in der Ortsverwaltung in Waldmössigen unter Vorsitz von Roland Weißer.

Übrigens: In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik am vergangenen Donnerstag hätte mit Emil Rode (Freie Liste) fast auch ein Ratsmitglied mitgestimmt, das bei der Verpflichtung fehlte und am Donnerstag nachverpflichtet werden muss. Oberbürgermeister Thomas Herzog konnte Rode aber nach einem Hinweis des Schwarzwälder Boten rechtzeitig vor Beginn der Sitzung vom Tisch abrücken lassen.