Der Planungsausschuss des Regionalverbands Schwarzwald-Baar-Heuberg tagte am Freitag im Schramberger Rathaus. Foto: Fritsche Foto: Schwarzwälder-Bote

Kommunales: Gemeindenwollen Gewerbeflächen leichter ausweisen können / "Respektabler" Bestand an Windkraftanlagen

Der Planungsausschuss des Regionalverbands fasste Empfehlungsbeschlüsse zur Änderung des Regionalplans, zu den Windkraftanlagen der Region und zum Bauflächenbedarf.

Schwarzwald-Baar-Heuberg. Für seine Sitzung am Freitagvormittag hatte sich der Planungsausschuss des Regionalverbands Schwarzwald-Baar-Heuberg den Großen Sitzungssaal des Schramberger Rathauses ausgesucht. Oberbürgermeister Thomas Herzog, als Vertreter der FWV diesmal auf ungewohntem Platz gegenüber der CDU - stellte in seiner Begrüßung wichtige Stadtprojekte vor, von den Straßensanierungen bis zur Talumfahrung. Zum Thema Windkraft meinte er: "Ein eher ruhiges Thema hier".

Doch zunächst ging es auf der Tagesordnung um die erste Änderung des 2003 verabschiedeten Regionalplans Schwarzwald-Baar-Heuberg. "Das spricht für die Qualität des damaligen Regionalplans", erklärte der Verbandsvorsitzende Jürgen Guse, Bürgermeister von Bräunlingen. Die Änderungen sollen es den Kommunen erleichtern, neue Gewerbeflächen auszuweisen und den Flächenverbrauch an anderer Stelle zu kompensieren.

"Wir wollen die Wirtschaft nicht bremsen", erklärte Guse. In früheren Sitzungen ausführlich vorberaten, votierten alle Ausschussmitglieder von CDU, FWV, SPD, Bündnis 90/Die Grünen/ÖDP und SPD einstimmig für die Änderungen, die am 30. Juni der Verbandsversammlung vorgelegt werden. Alexander Rustler (Die Grünen) und Tuttlingens Baubürgermeister Willi Kamm (SPD), forderten, dass betroffenen Landwirte "gehalten werden sollen" und dass man die Grundstücke mehr für Industriebauten als für Parkplätze nutzen solle.

Potenzial abschätzen

Beim zweiten Tagungsordnungspunkt ging es um die Regionalplanfortschreibung "Regionalbedeutsamer Windkraftanlagen". Verbandsdirektor Marcel Herzberg von der Geschäftsstelle des Regionalverbands Schwarzwald-Baar-Heuberg in Villingen-Schwenningen gab einen Überblick. Danach sind neben den bestehenden 40 Windkraftanlagen in der Region in den Vorranggebieten zwei weitere beantragt, zwölf genehmigt und zwei errichtet. "Respektabel für die Region", befand Guse. "Wir sollten das Maximum dessen ausweisen, was jetzt möglich ist, und das darin liegende Potenzial abschätzen", forderte Berthold Kammerer (SPD), Kreistagsmitglied und Fachbereichsleiter der Stadtverwaltung Schramberg.

Im Jahr 2013 war ein Beteiligungsverfahren zur Festlegung von "Vorranggebieten für Standorte regionalbedeutsamer Windkraftanlagen" gemäß dem geänderten Landesplanungsgesetzes erfolgt. 2016 musste ein erneutes Beteiligungsverfahren durchgeführt werden.

Daraus gingen rund 120 Stellungnahmen ein. Einstimmig empfahl der Planungsausschuss der Verbandsversammlung, den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung zu den eingegangenen Stellungnahmen zuzustimmen und die Regionalplanfortschreibung (Teilplan "Regionalbedeutsame Windkraftanlagen") als Satzung zu beschließen. "Es gibt Flächen, die wir wollen, aber die Kommunen nicht, und umgekehrt. Und auch wenn Vorranggebiete festgelegt wurden, können Kommunen trotzdem noch auf anderen Flächen bauen, wenn sie dies wollen", stellte Guse fest.

"Die Änderung des Landesplanungsgesetze durch die grün-rote Landesregierung hat da leider keine Klarheit geschaffen", stellte der Köngisfelder Bürgermeister Fritz Link (CDU) fest. Spielräume, die zum Beispiel der Stadt Spaichingen mit ihrem Dreifaltigkeitsberg zugute kommen. Und Andrea Kanold (FDP), die ebenfalls zugestimmt hatte, verwies auf einen weiteren wichtigen Gesichtspunkt:  "Wir sollten uns noch mehr als bisher um die Speicherung des Stroms der Windkraftanlagen kümmern".

Bauflächenbedarf

Beim letzten Punkt der Tagungsordnung ging es unter dem sperrigen Oberbegriff "Plausibilitätsprüfung der Bauflächenbedarfsnachweise um die "Neufassung des Hinweispapiers" der Landesregierung.

Nach den geltende Kriterien dürfte eine Stadt wie Schramberg eigentlich keine neuen Bauflächen mehr ausweisen. Trotz der Ergänzungen im neuen Hinweispapier seien die methodischen Schwächen der Plausibilitätsprüfung nicht behoben worden.

Bei zwei Enthaltungen bleibt der Planungsausschuss deshalb dabei, dass eine Anwendung der Plausibilitätsprüfung bei Stellungnahmen des Regionalverbandes zu Bauleitplänen nicht für möglich gehalten wird.

"Trotz Verbesserungen bleibt sie durch praxisfremden Kriterien, alle über einen Kamm zu scheren, ein regulatorischer Hemmschuh und Eingriff in die Selbstverwaltungshoheit", wertete Bürgermeister Link. Auch Verbandsvorsitzender Guse will kein starres Raster, sondern plädiert für "gesunden Menschenverstand" bei den Prüfungen.