Fotos: Fritsche Foto: Schwarzwälder Bote

Denkmalamt sieht keinen Untersuchungsbedarf bei Windkraftanlagenbau auf der Falkenhöhe

Das Denkmalamt sieht keinen weitergehenden Untersuchungsbedarf im Umfeld der genehmigten Windkraftanlagen auf der Falkenhöhe.

Schramberg-Tennenbronn/Lauterbach. Der Wald am Standort wurde bereits gerodet. Am 29. September planen die Erbauer eine Informationsveranstaltung im Lauterbacher Gemeindehaus. Im Sommer 2021 soll Strom durch den Wald zum Umspannwerk nach Schramberg fließen (wir berichteten). Während der Antragsphase durch die Bauherrn hatten sich der Schramberger Stadtrat Jürgen Reuter und der Lauterbacher Bürger K. (Name der Redaktion bekannt) mächtig ins Zeug gelegt, mutmaßlich vorhandene Überreste keltischer oder römischer Bauten oder Wehranlagen im Baugebiet auf der Falkenhöhe zu sichern.

Allerdings wurden nach einigem Hin und Her drei der vier beantragten Anlagen genehmigt: Die vierte wäre dem Hilsenbühlhof zu nahe gekommen. Auch bei einer weniger macht sich K. Sorgen um das Quellgebiet im Umfeld der Anlagen: "Die Erschütterungen durch den Betrieb können die Wegsamkeit des Wassers beeinträchtigen." Eine Reihe von Landwirten der Umgebung holen am Hilsenbühlhof Wasser aus einer Quelle, wenn ihre Brunnen bei Trockenheit zu wenig liefern.

Wegen des Quellschutzgebiets, der Beeinflussung von Kraftlinien und der Zerstörung frühgeschichtlicher Kulturschätze hatte K. Einspruch gegen den Bau eingelegt, der aber nach der Anhörung abgelehnt wurde. K. vermutete keltische Gräber und römische Bauten in der für die Windräder vorgesehenen Gegend. Spuren davon fänden sich bereits im Volksmund, der vom "alten Römerweg" oder "Wachtbühl" dort spreche. Vom Denkmalamt in Freiburg habe er dann später aber gehört: keine Bedenken. K. fragte sich schon damals, wie eigentlich geprüft worden war.

Erst im Nachhinein konnte K. Mauerreste und den Wall einer Wehranlage im Wald der Falkenhöhe auffinden und nachmelden. Beide Funde seien zwar bestätigt worden vom zuständigen Beamten Bertram Jenisch, Gebietsreferent Archäologische Denkmalpflege am Dienstsitz Freiburg des Landesamts für Denkmalpflege. Sie waren aber nicht mehr ins Genehmigungsverfahren aufgenommen worden, weil das schon weiter fortgeschritten war. "Ich hatte die Hoffnung, dass das Denkmalamt erkennt, dass es was übersehen hat, und das Verfahren noch einmal aufrollt", sagt K.

Einst war es Weideland

Früher, so K., sei das Gebiet auf der Falkenhöhe Weideland zur Versorgung der römischen Truppen gewesen. Und er wäre nicht überrascht, wenn auch dort wie auf dem nicht weit entfernten Windkapf unterirdische Stollen für die Wasserversorgung oder als Fluchtmöglichkeit existierten. "Auf dem Windkapf sind beim Bau der dortigen Windräder die Baumaschinen einige Mal eingebrochen, man hat aber nicht nachgeforscht, warum", berichtet K. Waren es weitere, noch nicht entdeckte Tunnel und Stollen? Warum diese trotz handfester Hinweise nicht gebührend in das Genehmigungsverfahren der dortigen Anlagen aufgenommen wurden, ist eine offene Frage, mit der wir uns in einem Folgeartikel beschäftigen werden.

Unsere Zeitung hat bei Bertram Jenisch angefragt, wie und mit welchem Ergebnis er die möglichen Siedlungsreste auf der Falkenhöhe und auf dem Windkapf untersucht hat. Jenisch wollte dazu keine Auskunft geben und verwies an das übergeordnete Landesamt für Denkmalpflege in Stuttgart.

Nach Rücksprache mit Jenisch teilte daraufhin Pressereferentin Julia Christiansen vom Regierungspräsidium Stuttgart folgendes mit: "In der Planungsphase sowie in der Ausführungsplanung des Windparks wurde das Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart als Träger öffentlicher Belange angehört und hat dazu Stellung genommen. Hierbei wurden keine Bedenken geäußert. Ein Bürger machte beim Landesamt für Denkmalpflege am 26. Oktober 2019 außerdem eine sogenannte Fundmeldung. Darin wurde im Zusammenhang mit dem geplanten Bau der Windenergieanlage 1 auf dem Höhenrücken Kapf darauf aufmerksam gemacht, dass dort im Lidar-Scan quadratische Strukturen seien, die auf archäologische Bodendenkmale hinweisen. Es wurde vorgebracht, dass das Gebiet begangen worden sei und man dort einen Graben und Mauerreste erkannt habe, die als (barocke) Schanze interpretiert wurden. Die uns übermittelten Unterlagen wurden überprüft. Die Vermutung, dass es sich bei den Strukturen um Kulturdenkmale handelt, erhärtete sich nicht. Ein Schanzensystem ist in dem Gebiet nicht bekannt und solche Spuren sehen im Gelände auch deutlich anders aus, als die beobachteten Geländeanomalien. Es handelt sich hier offenbar um Relikte der Forst- und Landwirtschaft, die nicht dem Denkmalschutz unterstehen. Eine archäologische Begleitung der Baumaßnahme ist daher nicht notwendig."

 Auf Nachfrage, ob Jenisch oder seine Mitarbeiter nicht persönlich vor Ort gewesen seien, sondern nur Unterlagen überprüft hätten, antwortete Pressereferentin Christiansen so: "In diesem Fall konnten die vorgelegten Materialien über digitale Medien überprüft werden, zusätzlich erfolgte eine Begehung durch einen erfahrenen ehrenamtlich Beauftragten der Denkmalpflege". Wer dieser Beauftragte war und welche Ausbildung er hatte, wurde nicht mitgeteilt. Wie genau wurde dann wirklich geprüft? Für K. ist also alles noch offen.

Drei Windenergieanlagen mit einer Nabenhöhe von 149 Meter hat das Landratsamt Rottweil auf der Falkenhöhe an den Gemarkungsgrenzen zwischen Lauterbach, Schramberg-Tennenbronn und Hornberg-Reichenbach genehmigt. Voraussichtlich im Sommer 2021 werden die Anlagen in Betrieb genommen. Die Bauleitung und -koordination erfolgt durch die RES Deutschland GmbH. Die Windkraft Schonach GmbH, seit 2015 ein Tochterunternehmen von RES, hatte das Projekt angeschoben.