Wohnungen statt Krankenhaus: Die Planungen laufen. Foto: Dold Foto: Schwarzwälder Bote

Städtebau: Potenzieller Investor soll finanzielle Unterstützung der Stadt für Teilrückbau erhalten

Schramberg. Die CDU-Fraktion hat eine Anfrage an die Stadtverwaltung zum Thema Sanierungsgebiete gestellt. Diese beantwortete Oberbürgermeister Thomas Herzog im Ausschuss für Umwelt und Technik nun wie folgt:  

Welche Bedeutung hat die Städtebauförderung für die einzelnen Gebiete konkret?

Nach der "Programmliste 2019" zur Pressemitteilung vom 19. März des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg über die Städtebauförderung wird für die Neumaßnahme "Bühlepark" eine Finanzhilfe von 300 000 Euro und für die laufende Maßnahme "Talstadt-West" eine Aufstockung der Finanzhilfe von 200 000 Euro bewilligt. Die Finanzhilfe von Bund und Land beträgt je 60 Prozent der förderfähigen Kosten. Das bedeutet, dass mit dem städtischen Eigenanteil von 40 Prozent Investitionen beziehungsweise Zuschüsse für private Investitionen von 500 000 Euro beim Sanierungsgebiet "Bühlepark" und von rund 333 000 Euro beim Sanierungsgebiet "Talstadt-West" ermöglicht werden.  

Welche Verfahrensschritte oder Maßnahmen werden hiermit angestoßen?

Ziel der Maßnahme "Bühlepark" ist die Schaffung eines attraktiven Wohnquartiers und Wohnumfelds durch Nachnutzung des ehemaligen Krankenhauses und des ehemaligen Personalwohnheims.

Es ist vorgesehen, einem Investor für den Teilrückbau des Krankenhauses eine Zuwendung zu gewähren. Die geschätzten Rückbaukosten für den Behandlungsbau liegen bei 500 000 Euro. Die von Bund und Land bewilligte Förderung von 300 000 Euro ermöglicht es der Stadt mit dem Eigenanteil von 200 000 Euro den Teilrückbau voll zu fördern.

Bei der Sanierungsmaßnahme "Talstadt-West", die 2020 beendet werden soll, kann mit der Aufstockung der Finanzhilfe um 200 000 Euro als eine der letzten Maßnahmen der Ausbau eines öffentlichen Parkplatzes in der oberen Lauterbacher Straße (ehemaliger Junghans-Parkplatz) verwirklicht werden.

In welchem Zeitfenster werden die geförderten Projekte abgearbeitet?

Beim Sanierungsgebiet "Bühlepark" ist die Förderung des Teilrückbaus des ehemaligen Krankenhauses im Investprogramm für das Jahr 2020 vorgesehen. Beim Sanierungsgebiet "Talstadt-West" muss die Gesamtmaßnahme bis zum 30. April 2021 beendet sein. 2020 ist nach dem Investprogramm die Renaturierung des Lauterbach auf dem ehemaligen Junghans-Areal und der Ausbau eines öffentlichen Parkplatzes in der oberen Lauterbacher Straße vorgesehen.  

Wie ist der Sachstand im Sanierungsgebiet "Sängerstraße – Am Brestenberg"?

Im Sanierungsgebiet wurden die Straßenbaumaßnahmen "Ausbau Unterer Burgweg" und "Ausbau Sängerstraße" umgesetzt. Es wurden in der Sängerstraße und "Am Brestenberg" verschiedene Gebäude abgebrochen, um Neuordnungen mit privaten Neubauten und öffentliche Maßnahmen ermöglichen zu können. Einem privaten Investor, der "Am Brestenberg 3" Gebäude abgebrochen und zwei Mehrfamilienwohngebäude errichtet hat, wurden Zuschüsse aus Sanierungsfördermitteln gewährt. Es ist vorgesehen, dem Investor, der weitere zwei Gebäude "Am Brestenberg" abgebrochen hat und dort ein weiteres Mehrfamilienwohngebäude errichten will, weitere Fördermittel zu gewähren.

In den kommenden Jahren sollen verschiedene Grundstücke erworben und weitere Gebäudeabbrüche vorgenommen werden. Als Investitionsmaßnahmen sind der Ausbau der Straße "Am Brestenberg" und der Neubau einer Fußgängerbrücke über die Schiltach in den Jahren 2020 und 2021 geplant. Der Bewilligungszeitraum endet am 30. April 2021. Gegebenenfalls wird eine Verlängerung des Bewilligungszeitraums und eine Aufstockung des Förderrahmens beantragt.