Prozess: Amtsgerichtsdirektor stellt Verfahren wegen Körperverletzung vorläufig ein

Schramberg/Oberndorf. Denkzettel statt Vorstrafe: Für einen 50-Jährigen ist ein Prozess wegen Körperverletzung in Tateinheit mit Beleidigung vor dem Amtsgericht Oberndorf noch einmal glimpflich ausgegangen.

Amtsgerichtsdirektor Wolfgang Heuer stellte das Verfahren gegen eine Geldbuße in Höhe von 400 Euro – zu zahlen an die Schramberger Tafel – vorläufig ein.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten vorgeworfen, am 8. Dezember 2016 einen Fußgänger in Schramberg beleidigt und ihm eine Kopfnuss verpasst zu haben. Auslöser des vorangegangenen Streits war wohl ein unachtsamer Moment, als der 50-Jährige mit seinem Auto von der Tiersteinstraße nach links in die Oberndorfer Straße abbiegen wollte. Zeitgleich überquerte der Kläger dort zu Fuß die Straße. Es sei aber wohl nicht zu einer Gefährdungslage gekommen, sagte der zuständige Polizeibeamte im Zeugenstand.

Gemüter kochten hoch

Wegen einer Baustelle sei die Fußgängerampel abgeschaltet gewesen. Demnach sei nicht nachzuweisen, dass der Angeklagte dem Fußgänger die Vorfahrt genommen habe.

Dennoch fühlte sich dieser offenbar provoziert und trat, so schildert es der Angeklagte vor Gericht, gegen dessen Auto. Daraufhin wendete der 50-Jährige und stieg aus seinem Fahrzeug aus, "um ihn zu fragen, was das soll". Die Gemüter kochten hoch. Während der Staatsanwalt schildert, dass der 50-Jährige dem Fußgänger eine Kopfnuss versetzt habe, wähnte sich dieser "im falschen Film". Angesichts des Gewaltpotenzials des Klägers habe er "innerlich gezittert". Er sei gegen den Kotflügel seines Autos gedrückt worden und habe sich nur aus der Situation befreien wollen. Dabei sei er mit der Stirn an den Kopf des Kontrahenten gekommen.

Etwas anderes will ein Zeuge gesehen haben, der in der Nähe auf einen Bus gewartet hatte. Der 58-Jährige sagte aus, dass sich die beiden Streithähne zunächst angebrüllt hatten, dann sei es zur Kopfnuss gekommen. Das habe sich aber nicht direkt am Auto des Angeklagten zugetragen.

Richter und Staatsanwalt horchten gleichermaßen auf, als der Zeuge bestätigte, dass der Kläger nach dem Vorfall Kontakt zu ihm aufgenommen hatte. Ausschlaggebend war schließlich seine Beobachtung, zu der Kopfnuss sei es "reflexartig und nicht aus purer Absicht" gekommen.

"Unkluges Verhalten"

Daraufhin verkündete Heuer, er sehe die Voraussetzungen erfüllt, um das langwierige Verfahren einzustellen. "Sie haben einen Denkzettel, sind aber nicht vorbestraft", wendete er sich an den Angeklagten. Diesem redete er noch einmal ins Gewissen, er habe sich zu einem "unklugen Verhalten" hinreißen lassen.