Spruchverfahren: Beschluss des Landgerichts Stuttgart vom August ist damit nicht rechtskräftig

Schopfloch/Bietigheim-Bissingen/Stuttgart. Im Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Dürr Technologies GmbH und der Homag Group AG haben die Homag-Aktionäre Beschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts Stuttgart vom August eingelegt, wie die Dürr AG mitteilt.

Wie berichtet, hatte das Landgericht geringfügige Anhebungen von Barabfindungsangebot und Garantiedividende (Ausgleich) beschlossen. Demnach sollte die Abfindung für Homag-Aktionäre, die ihre Stücke Dürr Technologies andienen, von 31,56 auf 31,58 Euro angehoben werden. Die Garantiedividende sollte, so das Landgericht, von 1,01 auf 1,03 Euro je Aktie steigen (jeweils netto, entsprechend von 1,18 auf 1,19 Euro brutto), so Dürr.

Durch die nun eingelegten Beschwerden werde der Beschluss des Landgerichts nicht rechtskräftig, heißt es weiter. Stattdessen werde das Spruchverfahren aller Voraussicht nach bald nach Abschluss des Nichtabhilfeverfahrens am Oberlandesgericht Stuttgart fortgesetzt. Bis zu dessen Entscheidung gelten für Barabfindung und Garantiedividende die ursprünglich festgelegten Beträge weiter (31,56 Euro und 1,01 Euro), teilt Dürr weiter mit. Das Barabfindungsangebot für Homag-Aktionäre laufe bis zum Abschluss des Verfahrens weiter. Dürr rechnet mit einer Verfahrensdauer am Oberlandesgericht von eineinhalb bis zwei Jahren.

Das Barabfindungsangebot und die Garantiedividende für Homag-Aktionäre resultieren aus dem im März 2015 abgeschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Dürr Technologies GmbH, einer 100-prozentigen Tochtergesellschaft der Dürr AG, und der Homag Group AG. Homag-Aktionäre können das Barabfindungsangebot annehmen oder die Aktien weiterhin halten und die jährliche Garantiedividende (Ausgleich) erhalten, solange der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag läuft. Dürr hält über die Dürr Technologies GmbH 63,9 Prozent der Aktien der Homag Group AG.

78 Prozent Stimmrechte

Durch eine mit der Aktionärsgruppe Schuler/Klessmann abgeschlossene Pooling-Vereinbarung verfügt Dürr bei Abstimmungen in der Homag-Hauptversammlung über 78 Prozent der Stimmrechte. Der Aktionärsgruppe Schuler/Klessmann gehören die Homag-Gründerfamilie Schuler und die Klessmann Stiftung an.

Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag reggle die Einbindung der Homag Group in den Dürr-Konzern, so Dürr, und vereinfache die Zusammenarbeit. Gemäß dem Vertrag fließt Dürr das gesamte Jahresergebnis der Homag Group zu. Die außenstehenden Homag-Aktionäre haben keinen variablen Dividendenanspruch, sondern erhalten eine Garantiedividende (Abfindung) von 1,01 Euro netto.