Bebauungsplan: Einige Auflagen aufgenommen / Rücksicht auf Brutzeiten

Schonach (ec). Bereits am 15. Juli hatte der Gemeinderat Schonach den zweiten Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Heldbauer Nord gefasst. Das Planverfahren wurde nach dem vereinfachten Verfahren ohne Umweltprüfung umgesetzt.

Der Beschluss wurde am 24. August öffentlich bekannt gegeben und zur Offenlegung angekündigt, die dann vom 4. September bis 4. Oktober anstand. Seitens der Bürger gab es keine Stellungnahmen zum Bebauungsplan, von den 14 beteiligten Trägern kamen elf Stellungnahmen. Jene der unteren Naturschutzbehörde traf zwar nach Ablauf der Frist ein, wurde aber aufgrund der Relevanz dennoch beachtet.

Mauern aus Naturstein

Zwar seien keine artenschutzrechtlichen Belange durch das Vorhaben tangiert, dennoch wurden einige Auflagen in den Bebauungsplan aufgenommen. So sollen Gehölzbestände nur außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeiten entnommen werden, notwendige, sichtbare Stützmauern sollen als Natursteinmauern gesetzt werden. Die Anregung der unteren Naturschutzbehörde, im Rahmen der Waldumwandlungsgenehmigung nach dem Landeswaldgesetz erforderlichen forstrechtlichen Ausgleichs den künftigen Waldrand stufig und strukturreich zu gestalten und mit Nistkästen und Fledermauskästen zu bestücken, nahm die Verwaltung auf. Eine Umwandlungserklärung nach Landeswaldgesetz ist nötig, weil ein dauerhafter Eingriff in Waldflächen vorgenommen wird, wies außerdem auch das Forstamt des Landratsamts hin.

Der Gemeinderat beschloss in der jüngsten Sitzung, die Anregungen der öffentlichen Träger aufzunehmen, und stimmte der vorliegenden Satzung des Bebauungsplans Heldbauer Nord in der zweiten Fassung zu. Die Gemeindeverwaltung macht dann die Satzung nach Erhalt der Genehmigung der Waldumwandlung ortsüblich bekannt.