Die Prüfer von "Stiftung Warentest" dürfen Ritter Sport in ihrem Schokoladentest keine irreführende Kennzeichnung eines Vanillearomas vorwerfen. Foto: dpa

Der Schokoladen-Hersteller Ritter Sport hat im Schoko-Streit mit der "Stiftung Warentest" einen weiteren Sieg errungen. Das Landgericht München entschied am Montag, dass eine einstweilige Verfügung gegen die "Stiftung Warentest" weiterhin Bestand hat.

Der Schokoladen-Hersteller Ritter Sport hat im Schoko-Streit mit der "Stiftung Warentest" einen weiteren Sieg errungen. Das Landgericht München entschied am Montag, dass eine einstweilige Verfügung gegen die "Stiftung Warentest" weiterhin Bestand hat.

München - Der Schokoladen-Hersteller Ritter Sport aus Waldenbuch (Kreis Böblingen) hat im Streit mit der „Stiftung Warentest“ einen weiteren Sieg errungen. Das Landgericht München entschied am Montag, dass eine einstweilige Verfügung gegen die „Stiftung Warentest“ weiterhin Bestand hat. Damit dürfen die Prüfer dem Hersteller in ihrem Schokoladentest keine irreführende Kennzeichnung eines Vanillearomas vorwerfen.

In dem Test von Vollmilch-Nuss-Schokoladen hatte die Stiftung Warentest der Ritter Sport-Tafel die Note fünf gegeben, weil die Schokolade das Aroma Piperonal enthalte, das künstlich hergestellt worden sei. Ritter Sport hatte dies zurückgewiesen und die einstweilige Verfügung erwirkt.