Im Bereich Escheck beziehen die Häuser auf Furtwanger Seite bereits Schönwälder Wasser. Dies wird nun ausgeweitet auf Grundstücke, die in Richtung Furtwangen unterhalb der Escheck liegen. Foto: Kommert Foto: Schwarzwälder Bote

Kommunales: Schönwälder Wasser für Furtwanger Grundstücke

Schönwald. Im Bereich Escheck kommen die Gemeinden Schönwald und Furtwangen zusammen, wobei die Kurgemeinde hier bereits Wasserver- und Abwasserentsorgung verlegt hat. Einige der Gehöfte und Häuser, vor allem im Bereich Hinterschützenbach auf der Gemarkung der Hochschulstadt, sind jedoch zum Teil noch überhaupt nicht angeschlossen – was nun zu einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen den beiden Gemeinden geführt hat.

Diese öffentlich-rechtliche Vereinbarung hat bereits den Gemeinderat der Nachbarstadt passiert, informierte die Schönwälder Gemeindeverwaltung in der jüngsten Gemeinderatssitzung am Dienstagabend. Und weil Furtwangen und Schönwald bereits jetzt sehr intensiv auf diesem Gebiet zusammenarbeiten, habe man dort keine Hindernisse dafür gesehen, die Wasserversorgung der Anwesen Nummer 21, 22, 23 und 23/1 sowie 24 und 24/1 der Gemeinde Schönwald anzuvertrauen.

Dazu müsse jeweils die Satzung der Gemeinde Schönwald für diese Anwesen auch im Furtwanger Amtsblatt öffentlich bekanntgemacht werden. Die Herstellung der jeweiligen Hausnahschlüsse erfolge laut Vereinbarung von der Versorgungsleitung des Bereichs Escheck, die laufende Unterhaltung erfolge bestimmungsgemäß über die Gemeinde Schönwald. Die Herstellungskosten der Hausanschlüsse gehen dabei zu Lasten des Grundstückseigentümers.

Eine Kündigung der Vereinbarung sei möglich, wenn für Schönwald die Wasserversorgung nicht mehr möglich oder zumutbar sei, seitens der Nachbarstadt dann, wenn ein Anschluss an das eigene Netz wirtschaftlicher erscheint. Bei Streitigkeiten soll vor Beschreiten des Rechtswegs eine Schlichtungsstelle (der Landrat und die beteiligten Bürgermeister) angerufen werden. Der Beschluss zur Zustimmung erfolgte einstimmig.

Zugleich beschlossen die Gemeinderatsmitglieder Schönwalds eine Satzungsänderung ihrer Wasserversorgungssatzung (WVS), die lediglich besagt, dass diese aufgrund der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung ab Bekanntmachung auch für die genannten Grundstücke der Stadt Furtwangen Gültigkeit besitzt.