Das erste Gebäude ist schon recht weit gediehen, weitere wurden begonnen: das Baugebiet Sommerberg erlebt bereits jetzt die erste Änderung des Bebauungsplans. Foto: Kommert Foto: Schwarzwälder Bote

Kommunales: Bebauungsplan für das Gebiet Sommerberg wird verändert / Stützmauern sind nötig

Besuch hatte der Gemeinderat Schönwald in der ersten Juni-Sitzung des Jahres: Stadtplanerin Christine Bauer vom Büro "fsp.stadtplanung" hatte sich eingefunden, um in Kürze die erste Änderung des Bebauungsplans Sommerberg vorzustellen.

Schönwald. Da Bürgermeister Christian Wörpel wohl für eine längere Verweilzeit im Kurort plant, zog er sich (als künftiger Bauherr) aus der Beratung befangen zurück. Der Tagesordnungspunkt wurde daher vom Bürgermeisterstellvertreter Adalbert Oehler (CDU) geleitet.

Ebene Verhältnisse

Einer der Gründe für die Änderung lag am Profil des Baugebiets. Um hier ebene Verhältnisse zu schaffen, seien Stützmauern nötig, die teilweise bis zu 150 Zentimeter hoch würden. Entlang des Weges zu den Adlerschanzen allerdings soll das anders sein: Bis vier Meter ins Baugebiet hinein dürfen Stützmauern nur 80 Zentimeter Höhe erreichen. Dazu Oehler: "Betrifft das auch das bereits begonnene Anwesen?". Zwar wäre dies tatsächlich der Fall, allerdings seien die bereits vorgesehenen Mauern in entsprechender Höhe, da hier das Gelände etwas abflache. Diese dürfen entweder Natursteinmauern oder Gabionenwände sein, alternativ können Holzzäune als Abgrenzung dienen.

"Schönwald stellt sich als typische ›grüne‹ Schwarzwaldgemeinde dar", zeigte Bauer auf. Dies sei der Grund für eine weitere Änderung: die gärtnerische Gestaltung des Grundstücks, die spätestens ein Jahr nach Fertigstellung des Gebäudes erfolgen soll.

Dabei gelten die beliebten "Steingärten" oder auch Schottergärten nicht – diese würden als versiegelte Fläche einfließen. Vielmehr sollen es definitiv "grüne" Gärten sein, die diverse Gehölze (nach Liste) enthalten sollen.

Auch die Firstrichtungen wurden neu festgelegt: Die beiden Gebäude zur Bourg-Achard-Straße hin sollen in Nord-Süd-Richtung ausgerichtet werden, alle anderen Firste müssen in Richtung Schanze verlaufen. Zusätzlich wurde auch die Anfahrbarkeit des einzigen nicht von der neuen Stichstraße befahrbaren Grundstücks geklärt. Dieses wird über den asphaltierten Teil der Zufahrt zur Schanze nunmehr planungsrechtlich gesichert angefahren. Hier wurde, wie auch im Grundstück direkt darüber, der Platz für Garagen oder Carports eingeschränkt – was Dirk Fehrenbach (FLS) als Beschneidung ansah.

Offenlage beschlossen

Johannes Göppert (FLS) sah die Änderung des Bebauungsplans als "dringend erforderlich" an. Etwas enttäuschend empfinde er die Arbeit des Planungsbüros, das angebe, dass wegen der Lage die zulässige Traufhöhe der künftigen Bebauung wegen fehlender Bezugshöhe nicht ersichtlich sei. "Was wollen wir dem Bauherrn ermöglichen und was ist wegen der Topographie tatsächlich möglich", zeigte Bauer die Gründe für diese eher taktisch geprägten Maße auf. Hier müsse man vielleicht etwas "abstrahieren", befand sie.

Nachdem der Gemeinderat seine Zustimmung erteilte, wurde zugleich die erneute Offenlage beschlossen. In den nächsten beiden Monaten haben nun neben Bürgern auch Behörden und Träger öffentlicher Belange das Recht, angehört zu werden. Im September sollen die Stellungnahmen dann behandelt werden und ein Satzungsbeschluss erfolgen.