Am 23. Mai übergaben die Gegner des geplanten Turmbaus in Schömberg, Rainer Kraft (von links), Peter Burkhardt und Uwe Schmiedeberg im Schömberger Rathaus 1440 Unterschriften für ein Bürgerbegehren. Der Gemeinderat lehnte dieses Bürgerbegehren als unzulässig ab. Jetzt legen Kraft und Burkhardt gegen den entsprechenden Bescheid der Gemeinde Widerspruch bei der Kommunalaufsicht des Landratsamtes Calw ein. Foto: Fritsch

Streit geht in nächste Runde. Kommunalaufsicht des Landratsamtes Calw beschäftigt sich mit Thema.

Schömberg - Der Streit um den Schömberger Turmbau geht in die nächste Runde. Gegner des Projekts legen Widerspruch bei der Kommunalaufsicht des Landratsamtes Calw ein. Sie wenden sich gegen den Beschluss des Gemeinderates vom 10. Juli.

Die Räte hatten in dieser Sitzung einstimmig beschlossen, dass das Bürgerbegehren gegen den geplanten Turmbau unzulässig sei. Sie schlossen sich damit der Ansicht der Gemeindeverwaltung an. Diese argumentierte in ihrer Sitzungsvorlage, dass alle gesetzlichen Voraussetzungen für einen solches Bürgerbegehren fehlten. Die Verwaltung machte unter anderem deutlich, dass die Anfechtungsfrist von drei Monaten nicht eingehalten worden sei. So wende sich das Bürgerbegehren inhaltlich gegen den Bau eines Aussichtsturmes an sich – zumindest in der Form, wie der Gemeinderat ihn in seiner Sitzung am 5. Dezember 2017 beschlossen habe. Folglich hätte das Bürgerbegehren bereits am 5. März und nicht erst am 23. Mai eingereicht werden müssen. Nach ihrer Auffassung habe der Gemeinderat gar keine andere Wahl, als das Bürgerbegehren abzulehnen. Es gehe um eine reine Rechts- und Tatsachenfrage.

"Juristische Wortklauberei" beklagt

Rainer Kraft, neben Peter Burkhardt einer der beiden Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens gegen die Turmbaupläne, machte dagegen in der Ratssitzung deutlich, dass nach seiner Auffassung die Bevölkerung von Anfang an unzureichend an diesem Großprojekt beteiligt worden sei. Er beklagte sich darüber, dass sich das Vorhaben nach und nach von 1,5 auf 2,76 Millionen Euro verteuert habe.

Kraft sagte, dass die Initiatoren des Bürgerbegehrens keinen Rummelplatz haben wollten. Zudem stellte er klar, dass sich das Bürgerbegehren eben nicht grundsätzlich gegen einen Turm wende. "1440 Unterschriften unseres Bürgerbegehrens warten auf eine Antwort und nicht auf juristische Wortklauberei. Diese Stimmen zu ignorieren wäre undemokratisch und würde die Gemeinde nicht befrieden", sagte Kraft seinerzeit in der Ratssitzung. Immerhin beschlossen die Gemeinderäte in der gleichen Sitzung, den Turm vom Zollernblick auf ein gemeindeeigenes Waldgrundstück westlich der Landesstraße zwischen Schömberg und Oberlengenhardt zu verlegen. Außerdem befürworteten sie eine etwas abgespeckte Version. Der Turm soll nicht mehr 2,76, sondern nur noch 2,5 Millionen Euro kosten.

Bescheid wird rechtlich geprüft

Doch damit sind Kraft und Burckhardt nicht zufrieden. So gab es am Mittwoch ein Gespräch zwischen den Vertretern der Gegner des geplanten Turmbaus und der Kommunalaufsicht im Landratsamt Calw. Nach dieser Unterredung teilte Kraft am Mittwoch auf Anfrage des Schwarzwälder Boten mit, dass er und Burkhardt beschlossen hätten, noch in dieser Woche bei der Kommunalaufsicht Widerspruch gegen den Bescheid der Gemeinde zu ihrem Bürgerbegehren einzulegen. "Das sind wir unseren Unterstützern schuldig", sagte Kraft. Jetzt werde die Kommunalaufsicht den Bescheid der Gemeinde rechtlich prüfen, fügte er hinzu. Anja Härtel, Pressesprecherin des Landratsamtes bestätigte die Unterredung. "Grundsätzlich ist es möglich, Widerspruch gegen den Gemeinderatsbeschluss bei der Kommunalaufsicht einzulegen", sagte sie dazu.