Der Schömberger Bürgermeister Karl-Josef Sprenger (links) und sein Anwalt Werner Erbe setzen vor dem Hechinger Landgericht auf Freispruch. Foto: Visel

Prozess-Auftakt vor dem Hechinger Landgericht. Bürgermeister Sprenger: "Ich habe nicht betrogen".

Hechingen/Schömberg - Auftakt vor dem Hechinger Landgericht: Der Schömberger Bürgermeister Karl-Josef Sprenger muss sich seit gestern wegen des Verdachts auf Betrugs durch Unterlassen verantworten. Klar scheint schon nach dem ersten Verhandlungstag: Sprenger geht mit der Berufung ein hohes Risiko ein.

Der Vorsitzende Richter Volker Schwarz legte zu Beginn der Sitzung dar, dass vor dem Prozess keine Verständigung zwischen den Parteien stattgefunden habe. Nach Auskunft von Staatsanwältin Nicole Luther hätte diese so aussehen können, dass sowohl Sprenger als auch die Anklagevertretung ihre Berufung zurückgezogen hätten und Sprenger das Urteil des Balinger Amtsgerichts akzeptiert hätte. Wie Luther gegenüber unserer Zeitung sagte, sei dieses "sehr gut begründet".

Sie ließ durchklingen, dass Sprenger ein hohes Risiko gehe: "Ich weiß nicht, was hier anderes als das Urteil des Amtsgerichts herauskommen soll – eher vielleicht eine höhere Strafe". Auch Schwarz wies Sprenger auf die mit dem Verfahren verbundenen Risiken hin: Die Spannbreite reiche vom Freispruch bis zur Bestätigung des Schuldspruchs des Amtsgerichts, der nachvollziehbar sei. Er fügte an, dass das Verschlechterungsverbot nicht gelte, weil beide Parteien in Berufung gegangen seien. Das heißt im Klartext: Das Urteil der 11. Kleinen Strafkammer könnte auch über dem des Amtsgerichts liegen. Dieses hatte Sprenger zu sieben Monate Haft auf Bewährung und einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte zwölf Monate Haft gefordert. Bei einem solchen Urteil könnte Sprenger die Beamtenrechte verlieren.

Nachdem Schwarz das Urteil des Balinger Amtsgerichts vor nur wenigen Zuhörern, darunter Sprengers Frau Nadja und Angehörige, verlesen hatte, führte Sprenger aus, dass er zu Unrecht verurteilt worden sei. Er habe niemanden täuschen wollen, auch wenn er das Regierungspräsidium zu spät über Änderungen bei der Bauausführung des musischen Betreuungsraums informiert habe. Der Raum sei jedoch bei der Schlussabnahme offen vorgezeigt worden mit neuer Teeküche, Notenraum und den dort stehenden Instrumenten der Stadtkapelle. "Wer täuschen will, tut so etwas nicht." Er räumte ein, Fehler gemacht zu haben, aber: "Ich habe nicht betrogen." So habe er sich auch bis zum Bürgerentscheid für eine kombinierte Nutzung des Raums eingesetzt.

Auch sein Rechtsanwalt Werner Erbe aus Balingen betonte, dass "kein Täuschungswille" vorgelegen habe. Sprenger habe sich zwar nicht immer geschickt angestellt und auch gelegentlich die Contenance verloren, was ihm jedoch jetzt sehr leid tue. Erbe: "Das Urteil muss aufgehoben werden." Das Amtsgericht habe alles zu Lasten des Angeklagten gewertet und ihm stets die Absicht unterstellt, das Regierungspräsidium (RP) täuschen zu wollen. Zu Gunsten von Sprenger sei jedoch zu werten, dass er stets versucht habe, den Interessen des RP und der Stadtkapelle Rechnung zu tragen

Richter Schwarz zeigte sich hingegen skeptisch, wie eine gemeinsame Nutzung des Raums durch die Stadtkapelle und die Schule hätte funktionieren sollen, wenn stets die Schlaginstrumente und die Bestuhlung aufgebaut seien. "Die Frage war doch immer: Welche Nutzung hat Vorrang?" Er hielt Sprenger vor, in Schreiben an die Stadtkapelle mehrfach vom "eigenen Proberaum" gesprochen zu haben. Auch habe er, Schwarz, den Eindruck, dass die von Sprenger erwähnten schulischen Nutzungen, die dort stattfinden könnten, "eher die Ausnahme als die Regel" darstellten.

Gehört wurden gestern vier Zeugen, darunter zwei Mitarbeiter des RP, die mit der Schulbauförderung befasst sind, sowie der Leiter des Staatlichen Schulamts Albstadt, Gernot Schultheiß. Alle sagten übereinstimmend aus, dass eine kombinierte Nutzung von Stadtkapelle und Schule nicht zuschussschädlich gewesen wäre, der Raum jedoch überwiegend für schulische Zwecke hätte genutzt werden müssen.

Der frühere Leiter der Werkrealschule, Eberhard Kunze, bezeichnete seine Zusammenarbeit mit Sprenger als "sehr gut". Der Bürgermeister habe stets ein offenes Ohr für schulische Belange gehabt und auch die von ihm angeregte Ganztagsbetreuung unterstützt. Ihm sei aber vor allem der Bau einer Mensa am Herzen gelegen. Der Raum darüber sei zwar als Proberaum für die Stadtkapelle bezeichnet worden, die Schule, so sei geplant gewesen, hätte diesen dann tagsüber genutzt. Kunze: "Ich hätte mir eine gemeinsame Nutzung sehr gut vorstellen können, auch wenn dort Instrumente stehen."

Die Verhandlung wird am Freitag, 20. Februar, 8.30 Uhr, fortgesetzt.

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