Im Fall Schömberg ist die Langenbrander Höhe als wirtschaftlich interessante, windhöffig geeignete Vorrangfläche festgelegt.
Die Charlottenhöhe im Bereich Hengstberg ist zwar sowohl im Flächennutzungsplan von 2003, als auch im aktuellen Windatlas ebenfalls erfasst, bietet aber im Vergleich zu erstgenanntem Standort weniger gute Voraussetzungen.
Wenn eine Gemeinde in ihrem Flächennutzungsplan keine geeigneten Gebiete für eine Windkraftanlage vorsehe, bekomme sie entweder eine Entscheidung "von oben" vorgesetzt oder aber es könnten überall dort Windräder stehen, wo die Bedingungen dafür erfüllt seien, mahnte auch der leitende Baudirektor des Landratsamtes Calw, Ernst Ammer: "Eine gezielte, rein negative Verhinderungsplanung ist gesetzlich nicht mehr zulässig!"
Ganz klar schien diese Tatsache jedoch nicht allen Teilnehmern an der Versammlung zu sein, wie sich in der anschließenden Fragestunde herausstellte. Bedenken wegen Lärmbelästigung, Sicherheitsüberprüfungen oder Kosten konnten die drei Vertreter von wpd, einer der vier möglichen Vertragspartner, detailliert und fachlich fundiert ausräumen.
Fragen zu naturschutzrechtlichen Belangen, Windhöffigkeit oder wirtschaftlichem Nutzen würden eingehend geprüft, sobald die Entscheidung für einen Standort gefallen sei oder ein Windpark-Betreiber eine Plansicherheit erhielte, wurde von den Fachleuten versichert.
Was Wohnqualität, Ästhetik oder finanzielle Nutzen anbelangt, fließen allerdings auch subjektive Empfindungen ein. Diese müssten jedoch zugunsten der Allgemeinheit in den Hintergrund treten müssen.
"Es geht hier nicht um ob oder ob nicht, sondern um wie und wo; mit diesen Entscheidungen wird sich der Gemeinderat nach dieser Veranstaltung eingehend und gewissenhaft befassen", kündigte Bürgermeisterin Mettler den Zuhörern an.
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