"Betrug durch Unterlassen" - so lautet der Vorwurf der Staatsanwaltschaft Hechingen gegen Karl-Josef Sprenger (CDU). Der Bürgermeister der rund 4700 Einwohner zählenden Stadt Schömberg muss sich ab morgen dafür vor dem Balinger Amtsgericht verantworten. Foto: Maier

61.700 Euro an Fördermitteln für musischen Betreuungsraum zu spät zurückgezahlt? Staatsanwaltschaft sieht Amtsmissbrauch.

Schömberg - "Betrug durch Unterlassen" – so lautet der Vorwurf der Staatsanwaltschaft Hechingen gegen Karl-Josef Sprenger (CDU). Der Bürgermeister der rund 4700 Einwohner zählenden Stadt Schömberg muss sich ab morgen dafür vor dem Balinger Amtsgericht verantworten. Angesetzt sind acht Verhandlungstage.

Die Staatsanwaltschaft erkennt einen Amtsmissbrauch und hat acht Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung beantragt. Sprenger hat gegen den Strafbefehl fristgerecht Einspruch eingelegt und kämpft mit seinem Anwalt um einen Freispruch. Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich wegen Betrugs durch aktives Tun ermittelt, den Vorwurf, Fördermittel seien wissentlich missbraucht worden, aber nicht aufrechterhalten können.

Um was geht es? Sprenger wird aufgrund einer anonymen Anzeige vom Juli 2011 zur Last gelegt, 61.700 Euro an Schulbaufördermitteln für einen neuen musischen Betreuungsraum am örtlichen Schulzentrum zu spät an das Regierungspräsidium Tübingen zurückgezahlt zu haben. Der Bürgermeister habe es versäumt, Änderungen der baulichen Nutzung des Raums, der mit 131.000 Euro gefördert worden sei, rechtzeitig mitzuteilen.

Zur Vorgeschichte: Dieser Raum, so war es von Anfang an geplant, sollte einerseits den Schulen als Betreuungsraum zur Verfügung stehen, andererseits der Stadtkapelle als Proberaum. Der Verein steckte ebenfalls Geld in den Ausbau. Es wurde ein kleine Teeküche eingebaut, auf die Toiletten wurde verzichtet. Diese Änderung, sagt Sprenger, habe man zwar nicht sofort gemeldet, diese aber auch nicht als so wesentlich angesehen, dass sie einer gemeinsamen Nutzung von Schule und Verein entgegengestanden wäre. Weil der Raum aber mit Fördermitteln gebaut worden ist, beharrte die Schulverwaltung darauf, diesen den Vereinen nur abends zur Verfügung stellen zu können. Die Gerätschaften müssten nach jeder Probe wieder abgebaut werden.

Die Stadtkapelle war damit nicht einverstanden. Auf ihr Betreiben hin fand am 4. März 2012 der erste Bürgerentscheid in der Geschichte Schömbergs statt. Die Mehrheit sprach sich dafür aus, den Raum den musiktreibenden Vereinen zu überlassen. So stand er den Schulen für die Betreuung nicht mehr uneingeschränkt zur Verfügung.

Sprenger betont, dass die Stadt sofort nach dem Bürgerentscheid die Zuschussbehörde von diesem Ergebnis unterrichtet habe. Der Rückforderungsbescheid des Regierungspräsidiums in Höhe von 61.700 Euro sei am 16. August 2012 eingegangen, die Zahlung sei am 28. August erfolgt. Sein Fazit: "Die Zuschüsse hätten gar nicht früher zurückgezahlt werden können, weil eine endgültige Nutzungsregelung bis zum Bürgerentscheid offen war."