900 Euro hat der Angeklagte von einem Schömberger für die Reinigung der Terrasse verlangt. Symbolfoto: ©A_Bruno -stock.adobe.com Foto: Schwarzwälder Bote

Justiz: 43-Jähriger steht wegen Wucher vor Gericht / Demenz des Senioren soll ausgenutzt worden sein

Schömberg/Balingen. Ein 43-jähriger Bad-Dürrheimer soll im Januar 2020 einem 85-jährigem Schömberger eine viel zu hohe Rechnung ausgestellt haben. Der Rentner war nach Aussage seines Sohnes bereits dement und ist zwischenzeitlich auch verstorben. Die Staatsanwaltschaft einigte sich mit dem Angeklagten am Ende auf eine Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage in Höhe von 450 Euro.

Der Angeklagte war sich vor dem Balinger Amtsgericht von Anfang an keiner Schuld bewusst. Er habe "vier Stunden" an der Terrasse gearbeitet und den älteren Herrn nicht über den Tisch gezogen haben.

Dabei soll er nicht nur die Terrasse mit einem Hochdruckreiniger sauber gemacht haben, sondern auch "die Platten neu verlegt und imprägniert" haben, sagte er vor Gericht.

Die Staatsanwaltschaft warf dem 43-Jährigen vor, ursprünglich 1800 Euro für die Arbeiten veranschlagt zu haben. Man einigte sich dann auf die Hälfte – 900 Euro. Das sei allerdings darauf zurückzuführen, dass ursprünglich auch noch Arbeiten am Dach vorgenommen werden sollten, was der Geschädigte indessen dann ablehnte – so die Version des Angeklagten.

"Wie kam es denn überhaupt dazu", fragte der Richter? "Ich war gerade Flyer verteilen für meinen Betrieb, und dann habe ich den Herrn im Garten gesehen, und wir sind ins Gespräch gekommen", so der Angeklagte.

Noch vor Erledigung der Arbeiten soll ein Kollege des Angeklagten mit dem älteren Herren zur Bank gefahren sein und dort 1800 Euro abgehoben haben. Dabei soll der Geschädigte "in Hausschuhen und ohne Jacke" zur Bank gefahren worden sein, gab der Sohn des mittlerweile verstorbenen Senioren vor Gericht zu Protokoll. Da es im Januar ziemlich kalt gewesen sei, habe der Geschädigte außerdem die Tage danach noch an einer Erkältung gelitten.

"Im Winter macht man ohnehin keine Reinigungen", merkte der Zeuge außerdem noch an. Sein Vater wäre "leicht dement" gewesen und ohnehin nicht mehr in der Lage gewesen, seine Finanzen selbst zu regeln. Diese Lage soll der Angeklagte ausgenutzt haben, so die Auffassung der Staatsanwaltschaft und des Sohnes.

Der Angeklagte gab sich vor Gericht insgesamt ziemlich uneinsichtig und wurde auch häufiger laut und aggressiv. Richter und Staatsanwalt mussten ihn mehrfach ermahnen, dass er sich beruhigen oder darauf warten sollte, bis er an der Reihe ist.

Am Ende war vor allem die Frage zu beantworten, ob die geleisteten Arbeiten "in groben Missverhältnis zu der erbrachten Leistung stehen", sagte der vorsitzende Richter.

Schlussendlich erklärte sich der Staatsanwalt dazu bereit, "trotz Ihres umfangreichen Vorstrafenregisters", das Verfahren gegen eine Geldauflage von 450 Euro einzustellen, womit sich der Angeklagte einverstanden erklärte.

Wichtig war ihm vor allem, dass er sein Gewerbe ohne Einschränkungen fortführen durfte.