Im Kreis Rottweil ist es weiß – wie hier nahe Schramberg. Foto: Otto

Der Winter gibt im Kreis Rottweil am Sonntag nochmal alles. Sogar in den niedrigeren Lagen schneit es. Wer weiß, wie es um die Winterreifenpflicht bestellt ist? Wir klären auf.

Schon den ganzen Vormittag schneit es im Kreis Rottweil unablässig – in den höheren Lagen haben die dicken Flocken für eine ordentliche Schneedecke gesorgt. Auch auf dem Heuberg ist es komplett weiß. Einer Schneeballschlacht steht da nichts im Wege.

Situative Winterreifenpflicht

Manch einer hat womöglich die sonnigen Tage des April dazu genutzt, schon die Sommerreifen aufzuziehen. Droht nun – auch wenn auf der Straßen freilich nicht allzu viel Schnee liegen bleibt – ein Bußgeld?

Wie der ADAC informiert, gibt es eine generelle Winterreifenpflicht in Deutschland nicht, stattdessen eine situative (§ 2 (3a) StVO). Das heißt, dass man bei winterlichen Straßenverhältnissen, also bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte, nur mit Winterreifen fahren darf. Die Faustformel von Oktober bis Ostern (O bis O) sei dabei ein grober Hinweis, habe rechtlich jedoch keine Relevanz.

Übrigens: Die situative Winterreifenpflicht ist nur erfüllt, wenn auf allen vier Rädern welche drauf sind.

Das ist das Bußgeld

Der Verstoß wird für den Fahrer mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro geahndet, werden andere behindert, kostet er 80 Euro. Außerdem gibt es einen Punkt in Flensburg, wie der ADAC warnt. Dem Halter drohen 75 Euro und ebenfalls ein Punkt.

Auch für morgen, Montag, ist nochmal Schnee angesagt. Nachts wird es minus zwei Grad kalt.