Der Innenbereich der Bäckerei im Gebäude soll neu gestaltet werden.Foto: Herzog Foto: Schwarzwälder Bote

Kommunales: "Heilig-Garten" verkleinert

Das Sanierungsgebiet "Heilig-Garten" wird um 0,12 Hektar verkleinert. Damit kann der Miteigentümer eines Gebäudes für eine Neuerungsmaßnahme Fördergelder aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) bekommen.

Schenkenzell. Aufgrund der Dringlichkeit dieser erforderlichen Teilaufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets mit Satzungsänderung terminierte Bürgermeister Bernd Heinzelmann eine außerplanmäßige Ratssitzung am Mittwoch in der Mehrzweckhalle.

Wie Heinzelmann erinnerte, habe der Gemeinderat im September 2011 die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets "Heilig-Garten" beschlossen. Das Grundstück Bahnhofstraße 9 mit dem Wohn- und Geschäftshaus befinde sich innerhalb dieser Fläche. Im Rahmen des städtebaulichen Sanierungsprogramms sei eine Förderung von maximal 50 000 Euro (60 Prozent Land/40 Prozent Kommune) möglich. Dies entspreche 30 Prozent der förderungsfähigen Sanierungskosten. Allerdings habe das Gebäude bisher noch keine Förderfähigkeit erhalten, da im Außenbereich zu wenig energetisch – beispielsweise neue Fenster, Dach- und Fassadendämmung – saniert werden soll, schilderte der Bürgermeister.

Der Eigentümer des Erdgeschosses beabsichtige eine umfassende Neugestaltung des Innenbereichs der Bäckerei mit neuer Verkaufstheke und Stehcafé. Auch der Supermarktbereich soll eine Neuerung erfahren. Für die Maßnahmen seien Investitionen im sechsstelligen Bereich geplant.

Vorgehen abgesprochen

Um hierfür eine gezielte Projektförderung mit Hilfe des ELR-Programms beantragen zu können, müsse das betreffende Grundstück aus der städtebaulichen Sanierungssatzung entlassen werden. "Diese Vorgehensweise ist vorab mit allen Eigentümern des Gebäudes besprochen worden und deren Einverständnis liegt vor. Allein die Antragstellung über das ERL-Programm garantiert noch keine Förderung. Ich sehe aber gute Chancen dafür", urteilte der Bürgermeister.

Mit der Teilaufhebung entfällt die sanierungsrechtliche Genehmigung für Bauvorhaben, Grundstücksteilungen und Rechtsvorgänge. Auch muss der Sanierungsvermerk des Grundstücks Bahnhofstraße 9 im Grundbuchamt gelöscht werden. Der Beschluss des Rats hierzu erfolgte einstimmig. Die geänderte Satzung trat gestern in Kraft.

Zahlen und Fakten: Das Sanierungsgebiet "Heilig-Garten" mit einer Gesamtfläche von 9,42 Hektar hatte zunächst einen Förderrahmen von 833 000 Euro. In den Jahren 2016 und 2018 hatte die Gemeinde Schenkenzell jeweils einen Aufstockungsantrag ans Land gestellt, die auch beide bewilligt wurden. Dadurch erhöhte sich der Förderrahmen auf insgesamt 1,5 Millionen Euro. Das Sanierungsgebiet läuft noch bis zum Jahr 2024.

 Vorherige Projekte: Bisher wurden nach Angaben der Kommune 14 private Projekte umgesetzt, außerdem noch vier öffentliche Vorhaben wie das Pavillon und der Spielplatz auf dem Freigelände Heilig-Garten.