Der Gemeinderat hat die Gebühren für Eheschließungen in Heilig Garten festgelegt. Archivfoto: Sum Foto: Schwarzwälder Bote

Verwaltungsgebühren: Auskünfte aus dem Melderegister werden etwas teurer

Schenkenzell. Durch die Möglichkeit, seit 2018 auch Eheschließungen im Pavillon des Freizeitgeländes Heilig Garten vornehmen zu können, muss die Gemeinde die Verwaltungsgebührensatzung ändern. Letztmals war dies im November 2001 der Fall.

Mit dem Angebot, so Hauptamtsleiterin Daniela Duttlinger in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats, entstehe der Gemeinde ein Mehraufwand bei Eheschließungen unter freiem Himmel. Daraus entstehe neuer Gebührentatbestand, der in die Verwaltungsgebührensatzung aufgenommen werden müsse. Die Verwaltung habe eine Kalkulation erstellt und schlage eine Gebühr von 125 Euro vor.

Des Weiteren sollte die Gebühr für Auskünfte aus dem Melderegister von aktuell fünf Euro auf 8,50 Euro und für eine erweiterte Auskunft auf 12,50 Euro angepasst werden. Mit den neuen Gebührensätzen liege Schenkenzell im Vergleich zu anderen Kommunen im Mittelfeld, erläuterte die Hauptamtsleiterin.

Wie Bürgermeister Bernd Heinzelmann ergänzte, seien noch weitere Gebührensätze für Leistungen der Verwaltung zu überarbeiten, über die dann erneut das Ratsgremium entscheiden müsse. Weil es aber schon einige Anfragen für Eheschließungen im Pavillon gebe und die komplette Neukalkulation eine gewisse Zeit in Anspruch nehme, sei nur ein kleiner Teil neu berechnet worden.

Ratsmitglied Werner Kaufmann wollte von der Verwaltung wissen, was dagegenspreche, bei der Neukalkulation nach oben aufzurunden. Es werde doch immer von kostendeckend gesprochen. "Die Gemeinde will keine Gewinne erzielen", betonte Bürgermeister Heinzelmann. Nach unten abzurunden sei auf jeden Fall rechtssicherer, urteilte er. Das Ratsgremium folgte dem Vorschlag der Verwaltung einstimmig.