Leistungen der Verwaltung im Rathaus Schenkenzell werden ab 1. Juni genauer, aber auch etwas teurer. Foto: Herzog Foto: Schwarzwälder Bote

Kommunales: Satzung wird nach knapp 20 Jahren geändert / Bürgermeister bekennt: "Kommt zu einem ungünstigen Zeitpunkt"

Die Gemeinde passt die seit knapp 20 Jahren geltende Verwaltungsgebührensatzung an. Der bisherige Spielraum (von – bis) fällt weg, für Leistungen der Verwaltung gibt es nun genaue Preisangaben.

Schenkenzell. In der jüngsten Sitzung des Gemeinderats räumte Bürgermeister Bernd Heinzelmann ein, dass die Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen der Kommune zu einem ungünstigen Zeitpunkt komme. Zumal sie eine Verteuerung mit sich bringe. "Die derzeit gültige Fassung stammt allerdings aus dem Jahr 2001 und ist längst überholt. Das muss jetzt halt mal gemacht werden, das wollten wir schon im Vorjahr tun", warb der Bürgermeister um Verständnis.

Die bisherige Satzung enthalte außerdem in vielen Positionen kräftige Gebührenspannen von 2,50 bis 2500 Euro. Um Bürokratie abzubauen, schlage die Verwaltung in der vorgestellten kompletten Neukalkulation überwiegend feste Gebührensätze je Amtshandlung vor, schilderte Heinzelmann.

Als Grundlage für die Gebührenkalkulation seien die anfallenden Personalkosten sowie die anteilig benötigten Arbeitszeiten für die Erledigung einer Verwaltungsaufgabe herangezogen worden. Für Dienstleistungen, bei denen eine genauere Bearbeitungszeit schwierig zu pauschalisieren gewesen sei, werde die Gebühr je Zeiteinheit (15 Minuten) festgelegt. Die tatsächliche Gebühr ergebe sich dadurch jeweils anhand der benötigten Arbeitszeit und der errechneten Anzahl von Zeiteinheiten, erklärte der Rathauschef.

Wie Hauptamtsleiterin Daniela Duttlinger ergänzte, orientiere sich die Neukalkulation an der Mustersatzung des Gemeindetags. Der zufolge bestehe für alle öffentlichen Leistungen eine Gebührenpflicht. Auf manche Gebührensätze wie die von Ausweisen habe die Kommune keinen Einfluss. Diese regle das Landesgesetz, so Duttlinger, die nachfolgend die neuen Gebühren im Detail erläuterte.

Für die Bestätigung des Eingangs eines Bauantrags sind nun 100 Euro fällig. Bisher kostete dies mindestens 25 Euro, beziehungsweise 0,5 Promille der veranschlagten Baukosten. Kostenfrei bewahrte die Gemeinde bislang ein Fundfahrrad auf und händigte es dem Verlierer oder Eigentümer wieder aus. Künftig werden hierfür 30 Euro fällig. Auch das Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit geschieht nicht mehr kostenfrei, sondern es müssen 95 Euro bezahlt werden.

Trotzdem wird die Gemeinde weiterhin auch gebührenfreie Leistungen anbieten, beispielsweise die Meldebestätigung, Auskunft an den Betroffenen, Löschung von Daten und Hinweisen sowie Spendenbescheinigungen.

Gemeinderat Michael Rempp stellte den Antrag, die Erteilung einer Gestattung, Sperrzeitverkürzung und Ausnahmegenehmigung für das Abbrennen eines Kleinfeuerwerks wie bisher für örtliche Vereine, Parteien und gemeinnützige Organisationen gebührenfrei auszustellen. Hierfür sah die Neukalkulation einen Betrag von elf, neun und 20 Euro vor. Einerseits zeigte Heinzelmann Verständnis für die Forderung, anderseits erbringe die Gemeinde ja eine Leistung. Bei der Abstimmung votierten alle Räte für die bisherige Praxis.

Rat Stefan Maier regte an, künftig die Gebührensätze im Auge zu behalten und mit einer Änderung nicht mehr 19 Jahre lang zu warten. Einstimmig beschloss der Gemeinderat die Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung, die zum 1. Juni 2020 in Kraft tritt