Gemeinderat: Feuerwehr-Entschädigungssatzung regelt die Erstattungskosten

Schenkenzell (lh). Die Gemeinde Schenkenzell hat jetzt wie viele andere Kommunen auch eine Feuerwehrsatzung, in der der Kostenersatz von Leistungen der Gemeinde-Feuerwehr genau geregelt ist.

Nach Auskunft von Hauptamtsleiterin Daniela Duttlinger hat der Gemeinderat Schenkenzell im Jahre 2013 pauschale Entschädigungssätze für kostenpflichtige Feuerwehreinsätze beschlossen, auf die Regelung in einer Satzung allerdings verzichtet.

Durch die Änderung des Feuerwehrgesetzes im Jahre 2015 habe der Gemeindetag Baden-Württemberg die Feuerwehr-Mustersatzung überarbeitet und empfehle den Kommunen, diese zu übernehmen. Durch die Satzung werde die Abrechnung der Feuerwehreinsätze mit den kostentragenden Verursachern vereinfacht.

Ein Kostenersatz basierend auf einem Beschluss sei rechtlich nicht mehr möglich, weshalb die Gemeinde eine Satzung brauche. Pflichtaufgaben der Feuerwehr seien weiterhin kostenfrei. Nicht jedoch, wenn beispielsweise vom Verursacher die Gefahr oder der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden sei. Auch Fehlalarme durch Brandmeldeanlagen in Betrieben seien kostenersatzpflichtig, erläuterte Duttlinger. Die Personalkosten für Feuerwehrangehörige seien durch eine Kalkulation ermittelt und mit dem Landratsamt Rottweil abgestimmt worden. Diese umfassten auch Kosten für Aus- und Fortbildung, Dienst- und Schutzkleidung, ärztliche Untersuchungen sowie Aufwendungen für Versicherung und Unfallkasse. Die Kalkulation ergebe für Schenkenzell einen Stundensatz von 16,34 Euro und von 14,74 Euro je Stunde Brandsicherheitswache. Für die Feuerwehrfahrzeuge habe das Innenministerium für alle normierten Fahrzeuge pauschale Stundensätze festgesetzt, die Schenkenzell übernehme. Kosten, die die Gemeinde an auswärtige Feuerwehren bei Einsätzen im Gemeindegebiet bezahlen müsse, könnten dem Verursacher in Rechnung gestellt werden, teilte die Hauptamtsleiterin mit.

Die Stundensätze für den Mannschaftstransportwagen wurden auf 20 Euro, Tragkraftspritzenfahrzeug auf 43 Euro, Löschgruppenfahrzeug (LF 10) und Staffellöschfahrzeug jeweils auf 120 Euro und das Tanklöschfahrzeug auf 95 Euro festgesetzt.

Das Ratsgremium verabschiedete die Satzung einstimmig.