Tiere: Rat geht auf Antrag von Hegering ein

Schenkenzell (lh). Wie Bürgermeister Bernd Heinzelmann dem Gemeinderat jüngst mitteilte, habe Hegeringleiter Frank Groß für den Hegering Oberes Kinzigtal einen Antrag eingereicht, in dem die Befreiung der Hundesteuer von Jagdhunden gefordert werde. Dies sei nichts Neues. In vielen Kommunen sei die Hundesteuersatzung geändert worden, wenn auch sehr unterschiedlich.

In Schenkenzell werde ein Großteil der jagdlich genutzten Hunde in den Außenbereichen gehalten und seien somit als Wachhunde automatisch von der Steuer befreit. Bislang seien Heinzelmann keine Jagdhunde von innerorts wohnenden Hegeringjägern bekannt. Laut Antrag sollten nur solche Hunde befreit werden, wenn sie jährlich den Tauglichkeitsnachweis als Schweiß-, Stöber- oder Apportierhund durch den Hundeobmann oder die Hegeringleitung erfüllen und der Halter einen gültigen Jagdschein vorlege.

Die Verwaltung empfehle, nur einem Hund pro Halter Steuerfreiheit zu gewähren. So werde den Jägern gezeigt, dass eine sinnvolle und stetige Bejagung wertgeschätzt und honoriert werde, vor allem hinsichtlich der wachsenden Schwarzwildpopulation. Er gehe nicht davon aus, dass durch die Befreiung wesentlich mehr Hunde im Ort gehalten würden, so Heinzelmann.

Die von Hauptamtsleiterin Daniela Duttlinger formulierte Satzungsänderung muss inhaltlich etwas nachjustiert werden: Von der Steuer befreit wird je Hundehalter nur ein Jagd- oder Wachhund im Außenbereich. Davon unberührt bleibt die Steuerbefreiung für Rettungshunde und Hunde, die dem Schutz und der Hilfe für blinde, taube oder sonstig hilfebedürftiger Menschen dienen. Der Beschluss zur Satzungsänderung fiel bei zwei Gegenstimmen. Der Rat folgte damit einem Empfehlungsbeschluss des Ortschaftsrats Kaltbrunn.