Messstation am Stuttgarter Neckartor: Der Straßenabschnitt war einst der mit den höchsten Stickoxidwerten in ganz Deutschland. Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Praktisch bei jedem Diesel wurde die Abgasreinigung bei niedrigeren Temperaturen abgeschaltet. Das war damals Stand der Technik – allerdings haben es sich einige Hersteller mit den Einrichtungen auch allzu einfach gemacht. Die Gerichte müssen hier nun die Spreu vom Weizen trennen, meint unser Autor Klaus Köster.

Im Herbst 2015 kam heraus, dass Volkswagen die Abgasmessungen von Dieselautos manipuliert hatte – seither hat es Tausende von Gerichtsverfahren gegeben. Doch von Rechtssicherheit kann noch immer keine Rede sein. Nach etlichen Jahren bildete sich eine Rechtsprechung heraus, die im vergangenen Jahr durch den EU-Gerichtshof kassiert wurde. Nun müssen sich die Gerichte verstärkt mit Fahrzeugen ohne Manipulationssoftware befassen, und auch hier dürfte es Jahre dauern, bis sich eine Rechtsprechung herauskristallisiert hat.

 

Die fundamentalen Meinungsunterschiede zwischen den höchsten Gerichten zeigen, wie schwierig der Dieselskandal rechtlich zu fassen ist, wenn es nicht um illegale Betrügereien geht, sondern um die Frage, wie viel Umweltbelastung damals unvermeidbar war – und wo es sich Hersteller bequem gemacht haben. Die Expertise von 38 führenden Hochschulprofessoren zeigt nun, dass es ganz ohne die Thermofenster, deretwegen nun geklagt werden kann, bei keinem einzigen Diesel ging.

Diese Stellungnahme könnte die Verfahren an die Kernfrage heranführen, welche Hersteller sich hinter den Ausnahmeregelungen für Thermofenster versteckt haben, um möglichst wenig Geld in saubere Motoren investieren zu müssen. Heutige Diesel stoßen zwar fast keine Stickoxide mehr aus, was an der Luftqualität in den Städten auch abzulesen ist. Gleichwohl ist es richtig, wenn die Gerichte die Grauzone, in der sich alle Hersteller tummelten, nun gut ausleuchten. Einige haben bereits bei Temperaturen unterhalb von 18 Grad die Abgasreinigung heruntergefahren – sie dürften sich nun vor Gericht zu Recht schwertun.